Aktuelles Ob Sturm-, Hagelschäden oder Schäden durch Blitzeinschlag Mitversichert sind in der Hausratpolice der Haftpflichtkasse neben Sturm- und Hagelschäden auch Schäden durch Blitzeinschlag. Die Innovationsgarantie sorgt dafür, dass zukünftige Bedin- gungsverbesserungen automatisch mitversichert sind. Gegen „unbenannte Gefahren“ können sich Versicherungs- nehmer über einen Mehrbeitrag im Rahmen einer zusätzlichen Einschluss- möglichkeit absichern. In diesen Fällen leistet die Versicherung, wenn durch ein unvorhergesehenes Schadenereignis Gegenstände zerstört oder beschädigt werden (Sachschaden) beziehungs- weise infolgedessen abhandenkommen. Zeitungsartikel als Nachweis Im Schadenfall können etwa Artikel aus lokalen Zeitungen über das Sturm- bzw. Hagelereignis hilfreich als „Nachweis“ für das Unwetter sein. Unsere Checkliste für stürmische Zeiten: Dachfenster, Fenster, Türen sowie Luken und Fensterläden sollten geschlossen und Markisen und Sonnenschirme eingezogen werden. Mobile Gegenstände, die sich auf der Terrasse, der Rasenfläche oder dem Balkon befinden, wie etwa Gartenmöbel, -geräte, Sportgeräte, Fahrräder, Topfpflanzen und Mülltonnen, können beispielsweise in einer Garage oder Gartenhütte untergebracht werden. Sind Pavillon, Spielturm und Schaukel wirklich fest im Boden verankert? Windstärke zählt Die Hausratversicherung ist bei Sturm und Hagel für die Schäden an jenen Sachen zuständig, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind. Uwe Fahrenholz, Abteilungsleiter und Prokurist Hausrat Schaden bei der Haftpflichtkasse, erklärt: „Die Hausratversicherung zahlt Schadenersatz, wenn durch einen Sturm normalerweise ab Windstärke acht Wohnungsinventar beschädigt wurde. Reparaturkosten werden dann für die Gegenstände erstattet, die gerettet werden konnten. Was nur noch für den Sperrmüll taugt, wird zum Wiederbeschaffungswert ersetzt.“ Das heißt, Versicherungsnehmer bekommen das Geld von ihrem Ver- sicherer, das sie zur Anschaffung von Gegenständen gleicher Art und Güte benötigen. Bei Elektronik, die durch den technischen Fortschritt bei gleicher Ausstattung rasch im Preis sinkt, kann der Wiederbeschaffungswert im Scha- denfall geringer sein als der Kaufpreis, der vor Jahren gezahlt wurde. Vor dem Sturm, nach dem Sturm: Tipps von Uwe Fahrenholz, Abteilungsleiter/Prokurist Unfall/ Hausrat Schaden BLICKPUNKT 03 | 18 3