2 3 1 Hausrat Einfach Besser/ Einfach Komplett Elementarschäden können individuell für einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 26,00 € (netto) eingeschlossen werden – inklusive Verzicht auf ZÜRS-Zonen. Deckungs- und Tarifübersicht Leistungsübersicht Broschüre Mehr Eigenvorsorge erforderlich Von den Bürgern verlangt die Politik daher mehr Eigenvorsorge. „Staat- liche Hilfen dürfen und können kein Ersatz für einen eigenen Ver- sicherungsschutz sein“, begründet die bayerische Landesregierung ihre Entscheidung, die Soforthilfen künftig nur noch in Härtefällen zu gewähren, berichtet der Gesamt- verband der Deutschen Versiche- rungswirtschaft (GDV). Mit einer Elementarschadenversi- cherung – als Zusatzbaustein etwa zur Hausratversicherung – können sich die Versicherungsnehmer gegen erweiterte Naturgefahren wie Hochwasser, Überschwemmung durch Starkregen, Erdbeben oder Schneedruck absichern. Damit die Menschen mehr Eigen- vorsorge betreiben, haben nach Angaben des GDV bereits elf Bun- desländer Informationskampagnen gestartet, die vom Gesamtverband unterstützt werden. Die Initiativen sollen die Bürger aufklären, wie sie sich gegen erweiterte Natur- gefahren schützen können. Denn in Zukunft wird der Versicherungs- schutz noch entscheidender, wenn Flüsse wieder über die Ufer treten oder Starkregen ganze Orte unter Wasser setzt. Ohne Police stehen dann viele Betroffene buchstäblich im Regen. Aktuell Die 3 häufigsten Irrtümer bei Hochwasser Bei Überschwemmungen wähnen sich manche Hausbesitzer in trügerischer Sicherheit. 1. Irrtum: Ich habe eine Gebäudeversicherung – ich brauch’ mich nicht kümmern. Die Wohngebäudeversicherung deckt viele Gefahren ab: Sie leistet bei Sturm, Blitz oder Hagel und zahlt, wenn ein Orkan das Dach abdeckt. Sie leistet allerdings nicht, wenn Dauerregen den Keller flutet. Dafür gibt es den erweiterten Naturgefahrenschutz, in der Fachsprache: die Elementarschadenversicherung. Diese gilt als Zusatzbaustein zur bestehenden Wohn- gebäudeversicherung und zur Hausratversicherung. Eigenheimbesitzer und Mieter sind damit auch vor Zerstörungen gefeit, die auf Überschwemmungen – auch durch Starkregen – zurückgehen. 2. Irrtum: Mein Haus ist nicht gefährdet, ich wohne weit weg vom Wasser. Viele Menschen gehen davon aus, dass nur Häuser an Flüssen wie Elbe oder Rhein von Über- schwemmungen betroffen sind. Ein Irrtum! Denn immer wieder kommt es zu großen Schäden abseits der großen Gewässer. Hausbesitzer in Berlin oder Münster bekamen das in den letzten Jahren zu spüren. Die Gleichung „fern vom Fluss = keine Gefahr” geht also nicht auf. 3. Irrtum: Im Ernstfall wird mir der Staat helfen. In Sachen Hochwasserrisiko verlassen sich die Deutschen gerne auf Vater Staat. Die Vergan- genheit gibt ihnen mit dieser Einschätzung auch schein- bar recht: Bei den letzten großen Hochwassern, 2002 und 2013, hat der Staat zahlreiche Schäden beglichen. Vor einem Jahr folgte der Paradigmenwechsel. 2017 verständigten sich die Ministerpräsidenten der Länder darauf, staatliche Soforthilfen grundsätzlich nur noch an jene auszuzahlen, die sich erfolglos um eine Versicherung bemüht haben oder denen ein Versicherungsangebot zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten wurde. Betroffene müssen jetzt nachweisen, dass sie tatsächlich keinen Elementarschutz für ihr Gebäude bekommen konnten. Erst dann hilft der Staat. Quelle: Die Versicherer, Verbraucherportal GDV BLICKPUNKT 04 | 18 9