Produktwelt Wenn mit Herbstbeginn die Blätter fallen und schließlich Straßen, Wälder und Parks mit Laub bedeckt sind, kommt es zu deutlich höheren Alltagsrisiken. Wir zeigen Ihnen, wie sich Ihre Kunden als Eigentümer von Immobilien und Grund- stücken gegen das erhöhte Gefahrenaufkommen schützen und welche Pflich- ten Sie im Rahmen der Verkehrssicherung zu beachten haben. Wer ist verkehrssicherungspflichtig? Verkehrssicherungspflichtig ist grundsätzlich, wer für den Bereich der Gefahrenquelle verantwortlich ist. Ob vor der eigenen Haustür, auf der Baustelle, in einem Hotel, im Restaurant oder im Büro – Geschäftsinhaber und Privat- personen sind verpflichtet, Sicherheitsvorkehrungen für Gefahren zu treffen, die von ihrer Immobilie oder ihrem Grundstück ausgehen. Welche Gefahren tragen gerade mit Beginn des Herbstes zu einem erhöhten Risiko bei? Geh- und Radwege können mit Herbstbeginn schnell rutschig werden. Es bildet sich eine dichte Decke her- abgefallener Blätter. Wenn diese nass wird, entsteht ein schmieriger Belag. Haus- und Grundbesitzer sollten also sicherstellen, dass Verkehrswege in der direkten Umgebung der Immobilie oder des Grundstücks regelmäßig vom Laub befreit wer- den. Gerade bei Rutschgefahr nach frostigen Nächten oder bei Regen sollte umgehend gekehrt werden. Auch können Bäume im Herbst durch vermehrt auftre- tenden Wind eher Ast-Bruch erleiden. Zur Verkehrssiche- rungspflicht gehört auch die Gewährleistung der Stand- und Bruchsicherheit eines Baumes. Daher sollten Bäume regelmäßig auf Totholz und möglichen Krankheitsbefall kontrolliert und wenn nötig zurückgeschnitten werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte ältere Bäume einmal jährlich unter die Lupe nehmen. Vor allem nach Naturereignissen wie z. B. Sturm, ist eine Kontrolle zu empfehlen. Wie gesund ein Baum ist, erkennt man als Laie zum Bei- spiel an der Rinde oder an der Dichte der Blätter. Wenn sich Ihre Kunden bei der Kontrolle ihrer Bäume unsicher fühlen oder sichtbare Schäden entdecken, sollten Sie am besten Fachleute zur Hilfe holen. Welche sonstigen Gefahrenquellen gibt es, auch unabhängig von der Jahreszeit? Die Verkehrssicherungspflicht kann etwa eine Grube auf der Baustelle betreffen, die das Unternehmen wirkungs- voll gegen Sturzgefahr sichern muss. Sie kann für die lose Treppenstufe gelten, die der Restaurantbetreiber dringend reparieren lassen sollte, damit niemand stol- pert. Auf einer Glastür kann ein Aufkleber erforderlich sein, damit keiner dagegen läuft. Oder in der Hotellobby ist ein Warnschild aufzustellen, nachdem der Boden gewischt wurde. Je nach Branche sind die Sicherheitsbestimmungen zahlreich. Sehr häufig entscheiden Gerichte vor allem aber einzelfallabhängig. Hier im Extranet: alles rund um das Produkt. Informationen für Ihre Kunden finden Sie auch im Web. 10 BLICKPUNKT 3 | 21