Maßgebend ist die Umsatzsumme des Versicherungsjahres (ohne Mehrwertsteuer). Unter Umsatz sind die Erlöse aus eigenen Erzeugnissen und Leistungen, aus dem Verkauf von Handelswaren und aus Nebengeschäften zu verstehen. Die Mehrwertsteuer wird bei der Ermittlung des Umsatzes nicht berücksichtigt. Mengeneinheit: 1.000 EUR Jahresumsatzsumme. Andere Berechnungsgrundlagen gehen aus dem jeweiligen Tarif hervor.