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Veränderte Steuersätze in der Hausratversicherung 


Zum 01.07.2010 hat der Gesetzgeber beschlossen, für die Versicherung- und Feuerschutzsteuer in der Hausratversicherung eine neue einheitliche Bemessungsgrundlage zu schaffen.

Zukünftig wird der Jahresbeitrag (ohne Versicherung- und Feuerschutzsteuer) für die Berechnung herangezogen.
Hierdurch reduziert sich der Bruttobeitrag für den Versicherungsnehmer ab 01.07.2010 um 1,85 %.