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Privat genutzte Drohnen 
Haftpflichtkasse Darmstadt Vorreiter bei Versicherungsschutz


Roßdorf – Während sich die private Nutzung von Drohnen immer größerer Beliebtheit erfreut und gleichzeitig die mediale Diskussion um die Haftungsfrage Fahrt aufnimmt, stehen die Versicherungsnehmer der Haftpflichtkasse Darmstadt bei diesem Thema auf der sicheren Seite. Im Gegensatz zu den Musterbedingungen des GDV bietet der Schadenversicherer schon seit vielen Jahren Privathaftpflichttarife an, die dieses Risiko grundsätzlich einschließen – ohne, dass die Versicherungsnehmer dafür ein Zusatzpaket vereinbaren müssen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dabei umfassend auf die gesetzliche Haftpflicht für Schäden aus dem privaten Gebrauch motorbetriebener, maximal fünf Kilogramm schwerer Flugmodelle, als die privat genutzte Drohnen gelten.

Behördliche Erlaubnispflicht in Ausnahmefällen

Für den Betrieb einer Drohne benötigen Verbraucher zwar nur in Ausnahmefällen – wenn die Abflugmasse fünf Kilogramm überschreitet oder der Aufstieg weniger als 1,5 Kilometer von der Begrenzung eines Flugplatzes entfernt geplant ist – eine behördliche Erlaubnispflicht, in jedem Fall aber einen entsprechenden Versicherungsschutz: Da Flugmodelle rechtlich betrachtet als Luftfahrzeuge gelten, sind sie – seit 2005 unabhängig von ihrem Gewicht – versicherungspflichtig. Ein entsprechender Hinweis fehlt allerdings in vielen Verkaufsunterlagen zu den Modellen.

Das Schadenpotenzial, das privat betriebene Drohnen mit sich bringen, ist immens. Abstürze auf Personen, Fahrzeuge oder Gebäude sind ebenso denkbar wie die Kollision mit einer Hochspannungsleitung oder anderen Luftfahrzeugen. Hohe Sach- oder Personenschäden, für die nach dem Luftverkehrsgesetz sowohl Halter als auch Nutzer eines Luftfahrzeugs haften, erscheinen vor diesem Hintergrund als realistisches Szenario.  

Unternehmenssitz der Haftpflichtkasse Darmstadt in Roßdorf

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