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27.11.2017 
Das Ende kommt zur Jahreswende


Regressverzichtsabkommen der Feuerversicherer endet am 31. Dezember 2017

Zum Jahresende wird das Regressverzichtsabkommen (RVA) der Feuerversicherer aufgehoben. Torsten Wetzel, Abteilungsleiter Haftpflicht Vertrag Firmenkunden, erläutert unter anderem, was sich ändert und worauf zu achten ist.

Worum genau handelt es sich beim bisher gültigen RVA?

Wetzel: Das RVA trat am 1. November 1961 in Kraft. Es gilt für Feuerversicherer, die dem Regressverzichtsabkommen beigetreten sind. Das Motiv dieses Abkommens bestand darin, einen feuerversicherten Versicherungsnehmer, der einen durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Eigenschaden reguliert bekommt, nicht mit Regressforderung eines anderen Feuerversicherers für den übergreifenden Feuerschaden (Drittschaden) zu belasten. Beispielsweise wenn nach einem Brand, der von einem Gebäude auf ein benachbartes Gebäude überspringt, der Feuerversicherer des dadurch ebenfalls geschädigten Gebäudes Regressansprüche gegen den Brandverursacher stellen kann.

Warum wird das RVA nun aufgehoben?

Wetzel:
Im Vergleich zu damals gibt es heute ausreichende und deutlich bessere Möglichkeiten, sich durch eine Haftpflicht-versicherung für die im RVA geregelten Fälle abzusichern.

 

Entstehen durch die Änderung Nachteile für Versicherungsnehmer der Haftpflichtkasse?

Wetzel: Keineswegs. Und zwar deshalb nicht, weil wir im Rahmen der unserer Haftpflichtversicherung zugrunde liegenden Bedingungen Versicherungsschutz für Versicherungsnehmer bieten, sofern Sie auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichem Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Ein Ausschluss besteht bei Neuverträgen nicht mehr und auch für die im Bestand befindlichen Verträge gilt der Ausschluss durch die Innovationsgarantie gestrichen. Dies betrifft sowohl übergreifende Feuerschäden als auch Mietsachschäden.

Wozu raten Sie im Hinblick auf die bevorstehende Änderung?

Wetzel: Wichtig ist, dass die Versicherungsnehmer umfassenden Schutz erhalten. Dies kann sichergestellt werden, indem der Versicherungsschutz entsprechend genau überprüft und bei Bedarf angepasst wird.