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Schutz vor finanziellen Risiken bei Strafverfahren – 
zusätzlicher Baustein zur privaten Haftpflichtversicherung


12.02.2019

Doppelte Expertise in nur einem Produkt: Die Haftpflichtkasse, der Spezialist für Privathaftpflicht-Versicherungen, kooperiert mit ROLAND Rechtschutz, einem der führenden Rechtschutz-Versicherer. Der neue zusätzliche optionale Baustein der Haftpflichtkasse „StrafrechtPlus Privat“ schützt vor den finanziellen Risiken eines Strafverfahrens.

Die Haftpflichtkasse VVaG hat in Zusammenarbeit mit der ROLAND Rechtschutz-Versicherungs-AG eine neuartige Möglichkeit geschaffen, um über die Privathaftplichtversicherung auch strafrechtliche Risiken sinnvoll abzusichern. Zum 1. Februar ist die Kooperation der beiden Spezialversicherer mit einer Produktkombination aus Haftpflicht- und Straf-Rechtsschutz-Versicherung gestartet. Die Kombination ist nicht obligatorisch, sondern als zusätzlicher Baustein „StrafrechtPlus Privat“ zur privaten Haftpflichtversicherung optional auswählbar. Damit sind die Kunden der Haftpflichtkasse gegen den Vorwurf strafrechtlich relevanten Verhaltens abgesichert – im Privatleben, im Beruf und beim ehrenamtlichen Engagement im Verein. Der Schutz deckt Vorwürfe wie etwa Beleidigung, Steuerhinterziehung, Verleumdung, unterlassene Hilfeleistung und den Verbrechensvorwurf bis hin zu einer rechtskräftigen Verurteilung ab.

„Wir haben mit ROLAND einen Kooperationspartner gefunden, der ein ausgezeichnetes Ansehen als Strafrechtsexperte genießt. Mit der neuen Produktkombination aus Haftpflicht- und Straf-Rechtsschutz-Versicherung haben wir eine sinnvolle Innovation entwickelt, die bisher im Markt einzigartig ist“, erläutert Roland Roider, Vorstand bei der Haftpflichtkasse VVaG.

Versicherungsnehmer können sich damit nicht nur gegen den Vorwurf einer Straftat, sondern sogar gegen den Vorsatzvorwurf schützen: Eine Prüfung auf möglichen Haftpflichtanspruch, der sich aus einem Strafverfahren ergeben könnte, ist nicht erforderlich.

Der Straf-Rechtsschutz greift, sobald ein Ermittlungsverfahren gegen Versicherte eingeleitet wird. Ob Strafverteidiger, Gutachter oder Gerichtskosten: Eine umfangreiche Kostenübernahme ist garantiert. „Mit ‚StrafrechtPlus Privat‘ haben wir gemeinsam mit der Haftpflicht-kasse eine vollkommen neue und zugleich stark kundenzentrierte Lösung entwickelt“, sagt Rainer Brune, Vorstands-vorsitzender der ROLAND Rechtschutz-Versicherungs-AG. Der Versicherungsschutz entfällt lediglich rückwirkend bei Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat. Endet das Verfahren etwa mit einer Geldstrafe, werden die Kosten für ein solches Verfahren bis zu 1.000.000 Euro von der Versicherung übernommen. Hierzu zählen die Kosten für einen unabhängigen Anwalt, für das Gerichtsverfahren, für eventuelle Gutachten, Zeugen und Sachverständige.

Den Baustein „StrafrechtPlus Privat können Kunden der Haftpflicht-kasse zum günstigen Preis von 16 Euro netto hinzuwählen. Der Baustein beinhaltet einen umfassenden Versicherungsschutz bis 1.000.000 Euro Deckungssumme, welcher sogar beim Vorwurf des Vorsatzes und des Verbrechensvorwurfs greift. Je Schadenfall gilt eine Selbstbeteiligung von 125 Euro.