Maßgebend ist die Durchschnittszahl der im Versicherungsjahr tätigen Personen. Hierzu rechnen neben dem Versicherungsnehmer und seinen Angehörigen alle sonst im versicherten Betrieb regelmäßig oder vorübergehend tätigen Personen, auch Zeit- und Teilzeitkräfte, Aushilfen, Bürokräfte, Auszubildende, Volontäre, Fahrstuhlführer, Handwerker, Heizer, Reinigungspersonal, Heimarbeiter usw.
Zeit- und Teilzeitkräfte werden mit 50 % des Beitrags angesetzt. Heimarbeiter werden mit 25 % des Beitrags angesetzt.