Als versichert gelten Schäden durch Überschwemmung, witterungsbedingten Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und eindringendes Regen- oder Schmelzwasser. Der Versicherungsschutz für Elementarschäden beginnt einen Monat nach Antragseingang, frühestens zum vereinbarten Vertragsbeginn. Die Selbstbeteiligung für Elementarschäden beträgt je Versicherungsfall zehn Prozent des entschädigungspflichtigen Betrags, jedoch mindestens 500 EUR und maximal 5.000 EUR. Ausnahme: Für eindringendes Regen- oder Schmelzwasser beträgt die Selbstbeteiligung 250 EUR je Versicherungsfall.