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Fach-Informationsdienst 2/2016
Der Bauherr haftet dem Nachbarn in diesem Fall verschuldensunabhängig auf Ausgleich des entstande- nen Schadens nach § 906 II 2 BGB analog. III. Versicherungsschutz Um den Bauherrn optimal zu schützen, stellt die Haftpflichtkasse Darmstadt ein spezielles Versiche- rungsprodukt in Form der Bauherrenhaftpflichtversicherung bereit. ...
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HK Blickpunkt 03/2014
Die Elementardeckung hilft Sturmchaos in NRW, Überschwemmung in Wiesbaden, Unwetter in Münster: Infolge des Klimawandels werden extreme Wetterereignisse immer häufiger – und die Schäden explodieren. Bis zum Ende dieses Jahrhunderts rechnen Klimaforscher mit einer Verdopplung bis Verdreifachung von Hochwasserschäden. Wenn Sturm wütet, Hagel und Starkregen zuschlagen, ist ein jedes Heim von Schäden bedroht – egal ob in der Stadt, auf dem Land oder im Hochgebirge. ...
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HK Blickpunkt 04/2013
Auch andere Gerichte bestätigten diese Rechtsauffassung, dass Grundstückseigentümer nur für Schäden durch Dachlawinen haften, wenn sie ein Verschulden trifft. Ob ein Verschulden des Grundstückseigentümers vorliegt, ist jedoch von den örtlichen Verhältnissen abhängig. ...
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HK Blickpunkt 05/2011
Beruhigter schlafen kann, wer eine Hausratversicherung abgeschlossen hat. Mitversichert sind in unserer Hausrat VARIO neben Sturmschäden z. B. auch Schäden durch Hagel- oder Blitzeinschlag. Sollte es doch mal einen Ihrer Kunden „treffen", ein Tipp: Als Nachweis für das Unwetter ist ein Bericht aus der lokalen Presse darüber sehr hilfreich. ...
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