Haftpflicht-Versicherung für Alten- und Pflegebetriebe:
Verlässlich abgesichert in einem sensiblen Berufsfeld
Alten- und Pflegeheime sind Arbeitsbereiche, die viel Engagement und ein hohes Verantwortungsgefühl verlangen. Pflegebedürftige sind auf die Arbeit von Personal und Management angewiesen. Angehörige und Heimbewohner verlassen sich auf eine individuelle, kompetente Betreuung. Doch auch hier gibt es den Faktor Mensch: Fehler können passieren. Hinzu kommt, dass ältere Menschen und dauerhaft Pflegebedürftige häufig rund um die Uhr betreut werden müssen und dadurch besonderen Risiken ausgesetzt sind. Bei Fehlern in der Betreuung, bei Unfällen und Schäden infolge von betrieblichen Mängeln sind Sie als Betreiber verantwortlich und haften entsprechend.
Speziell für die Betreiber von Pflegeeinrichtungen und Altenheime hat die Haftpflichtkasse deshalb eine Haftpflichtversicherung entwickelt, die Leistungseinschlüsse beinhaltet, die auf Ihre Einrichtung zugeschnitten sind. Wir prüfen, ob Sie haften, leisten Schadenersatz bei begründeten Ansprüchen und wehren unbegründete Ansprüche ab (passiver Rechtsschutz).
Wichtige Leistungen im Überblick:
- Schäden aus Besitz, Betrieb und Benutzung von medizinischen Apparaten, die in der Heilkunde anerkannt sind
- Fachpflegerische Tätigkeiten und Grundpflegebetrieb
- Klinikbesichtigungen und Begehungen durch fremde Personen
- Angestellte Ärzte (Chefärzte nach Vereinbarung)
- Abhandenkommen von Besitz der Klinikbewohner
- Alle betriebs- und branchenüblichen Nebenrisiken, wie etwa Schwimmbäder, Wellness-Einrichtungen, Solarien, Saunen, Kegel-/Bowlingbahnen, Sport-/Fitnesseinrichtungen, Säle, Parkplätze sind mitversichert
- Inklusive Privathaftpflicht für eine(n) Unternehmer(in)
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung für die Unternehmens-Immobilien
- Haftpflichtschutz für Gewässerschäden
- Mietsachschäden
- Umweltschaden-Basisversicherung
Beispiel:
Unsere Versicherungsnehmerin, Frau Wagner, betreibt ein Altenheim. An einem besonders hektischen Morgen wandert eine Bewohnerin verwirrt durch die Gänge. Das Pflegepersonal ist mit anderen Bewohnern voll eingespannt und merkt nicht, dass die Frau ihr Zimmer verlassen hat. Die verwirrte Frau stürzt auf der Treppe und zieht sich einen Oberschenkelhalsbruch zu. Die Frau muss zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus. Die Krankenkasse stellt Regressansprüche gegen Frau Wagner für die entstandenen Behandlungskosten. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfen den Schaden daraufhin nach gültiger Sach- und Rechtslage, leisten bei begründeten Ansprüchen Schadenersatz oder wehren unbegründete Ansprüche ab.