Wenn Selbstständigkeit zur Selbstbestimmung wird:
Betriebshaftpflicht-Versicherung für das Baunebengewerbe
„Wo gehobelt wird, da fallen Späne“, das kann wohl niemand besser bestätigen als Handwerker. Unter Kosten- und Zeitdruck, stets mit den kritischen Blicken des Auftraggebers im Rücken, meistern Sie als Elektriker, Maler, Putzer oder Bodenverleger auch die ungewöhnlichsten Kundenwünsche. Doch wo Menschen arbeiten, passieren auch Fehler: die angebohrte Leitung setzt die neue Wohnung unter Wasser, der antike Teppich wird mit frischer Wandfarbe verschmutzt oder der Kunde stolpert über die Kabeltrommel und bricht sich beim Sturz die Hand. Wie im Privatleben gilt auch für das Gewerbe: Sind Sie verantwortlich für einen entstandenen Schaden an fremden Eigentum oder Personen, müssen Sie dafür aufkommen. Und schnell können hohe Schäden auch die Existenz Ihres Betriebes gefährden. Die Betriebshaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse bietet Ihnen umfassenden Versicherungsschutz für Ihren Handwerksbetrieb im Baunebengewerbe. Sie ist speziell auf Ihre Ansprüche zugeschnitten. Als kompetenter Partner prüfen wir, ob Sie haften, leisten Schadenersatz bei begründeten Ansprüchen und wehren unbegründete Ansprüche ab (passiver Rechtsschutz). So können Sie sich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: Ihr Geschäft.
Die Betriebshaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse für das Baunebengewerbe ist speziell auf die Bedürfnisse Ihres Handwerksbetriebes zugeschnitten. Sie profitieren von einem umfassenden Schutz in allen Fragen der Haftpflicht-Versicherung.
Wichtige Leistungen im Überblick:
- Mängelbeseitigungsnebenkosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme
- Nachbesserungsbegleitschäden bis 100.000 €; optional erweiterbar auf 300.000 €
- Schäden durch Energieberatung
- Tätigkeitsschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme
- Tätigkeitsschäden an fremden Hilfsmitteln bis zur vereinbarten Versicherungssumme
Beispiel:
Der Elektriker, der den Auftrag hat, einen Rollladenmotor einzubauen, hat versehentlich falsch dimensionierte Kabel für den elektrischen Rollladen verlegt. Bei Inbetriebnahme kommt es zu einem Kurzschluss am Rollladenmotor, wodurch der Rollladenmotor und der Fensterrahmen aufgrund der Hitzeentwicklung Schaden nehmen. Neben dem Rollladenmotor und dem Fensterrahmen müssen die falsch dimensionierten Kabel ausgetauscht werden. Um diese zugänglich zu machen, muss ein Großteil der Wand offengelegt und danach neu gestrichen werden. Der Schaden wird der Haftpflichtkasse gemeldet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfen den Schaden daraufhin nach gültiger Sach- und Rechtslage, leisten bei begründeten Ansprüchen Schadenersatz oder wehren unbegründete Ansprüche ab.