Haftpflicht-Versicherung für Bürobetriebe: Für alle Fälle abgesichert
Was soll im Büroalltag schon passieren? Hier gibt es schließlich keine gefährlichen Materialien oder Maschinen. Das Büro und der Schreibtisch scheinen sicher. Doch auch in Bürobetrieben gibt es Risikoquellen. Gleiches gilt für Geschäftsreisen und Außendiensttermine. Deshalb ist es ratsam, Ihren Bürobetrieb mit einer Haftpflicht-Versicherung zu schützen.
Die Haftpflichtkasse bietet eine spezielle Haftpflicht-Versicherung für Bürobetriebe. Wir prüfen, ob Sie haften, leisten Schadenersatz bei begründeten Ansprüchen und wehren unbegründete Ansprüche ab (passiver Rechtsschutz).
In Bürobetrieben mögen Ihre Mitarbeiter und Kunden zwar keinen allzu gefährlichen Gefahrenquellen ausgesetzt sein, aber Risiken gibt es trotzdem genügend. Deshalb sind Sie und Ihr Bürobetrieb mit der Haftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse für alle Fälle auf der sicheren Seite.
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Wichtige Leistungen im Überblick:
- Ansprüche mitversicherter Personen untereinander
- Besucher- und Belegschaftshabe
- Abhandenkommen von fremden Schlüsseln und Codekarten
- Tätigkeitsschäden (auch an fremden Hilfsmitteln)
- Vermögensschäden die durch die Verletzung personenbezogener Daten, aufgrund nicht Einhaltung der gültigen Datenschutzgesetze, entstanden sind
- Inklusive Privathaftpflicht für eine(n) Unternehmer(in)
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung für die Unternehmens-Immobilien
- Haftpflichtschutz für Gewässerschäden
- Mietsachschäden
- Umweltschaden-Basisversicherung
Beispiel:
Unser Versicherungsnehmer, Herr Maier, hat für seinen Bürobetrieb im 3. Stock eines Verwaltungsgebäudes Räumlichkeiten inklusive einer kleinen Küche angemietet. Die in der Küche befindliche Spülmaschine wird regelmäßig nach Büroschluss in Betrieb genommen. Durch eine defekte Zuleitung läuft in der Nacht Wasser aus und zieht die darunterliegenden Büroräume in Mitleidenschaft. Die Inhaber der benachbarten Büroräume stellen Schadenansprüche gegen unseren Versicherungsnehmer. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfen den Schaden daraufhin nach gültiger Sach- und Rechtslage, leisten bei begründeten Ansprüchen Schadenersatz oder wehren unbegründete Ansprüche ab.