Haftpflicht-Versicherung für Gesundheitsfachberufe: 
Für alle, die medizinische Dienstleistungen erbringen


Ob Personal im ambulanten Pflegedienst, Krankengymnasten, Masseure oder Beschäftigte in einem anderen Gesundheitsfachberuf: Sie alle haben verantwortungsvolle Aufgaben. Schon kleinste Sicherheitsmängel oder Fehler können große Schwierigkeiten nach sich ziehen. Oft gehen damit hohe Schadenersatzansprüche einher. Als Mensch, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, Anderen zu helfen, können Sie dadurch schlimmstenfalls in eine finanziell schwierige Lage gebracht werden.

Die Betriebshaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse für Gesundheitsfachberufe beinhaltet wichtige Leistungen. Wir prüfen, ob Sie haften, leisten Schadenersatz bei begründeten Ansprüchen und wehren unbegründete Ansprüche ab (passiver Rechtsschutz).

Die Haftpflicht-Versicherung für Gesundheitsfachberufe der Haftpflichtkasse stellt sicher, dass Sie Unterstützung erhalten, wenn in diesem sensiblen Berufsfeld ein Unfall oder Fehler passiert ist.

 

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Wichtige Leistungen im Überblick:

  • Fachpflegerische Tätigkeiten, etwa das Verabreichen von Spritzen und Injektionen nach ärztlicher Verordnung oder das Wechseln von Verbänden
  • Grundpflege, Pflegeberatung, Erstgespräche, Durchführung von Seminaren sowie Lehrgängen, Hilfe und Unterstützung bei der Körperpflege, etc.
  • Betrieb und Benutzung medizinischer Apparate, die in der Heilkunde anerkannt sind
  • Abhandenkommen von Besucher- und Belegschaftshabe
  • Abhandenkommen von fremden Schlüsseln und Codekarten
  • Inklusive Privathaftpflicht für eine(n) Unternehmer(in)
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung für die Unternehmens-Immobilien
  • Haftpflichtschutz für Gewässerschäden
  • Mietsachschäden
  • Umweltschaden-Basisversicherung

 

Komplette Leistungsübersicht

 

Beispiel:

Unser Versicherungsnehmer, Herr Lutz, ist Betreiber eines ambulanten Pflegedienstes. Herr Klein, ein Mitarbeiter von Herrn Lutz, ist durch die Krankheit eines Kollegen unter Zeitdruck geraten. Der bettlägerige Patient Herr Müller muss gewaschen werden. Beim Aufsetzen von Herrn Müller auf den Duschstuhl rutscht Herr Lutz weg und verliert die Kontrolle über Herrn Müller. Herr Müller fällt auf den Boden und bricht sich das Schlüsselbein. Die Krankenkasse stellt Regressansprüche gegen Herrn Lutz für die entstandenen Behandlungskosten.
Der Schaden wird der Haftpflichtkasse gemeldet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfen den Schaden daraufhin nach gültiger Sach- und Rechtslage, leisten bei begründeten Ansprüchen Schadenersatz oder wehren unbegründete Ansprüche ab.