Haftpflichtversicherung für Reha- und Kurkliniken:
Gut abgesichert in einem sensiblen Arbeitsumfeld
Als Betreiber einer Reha- oder Kureinrichtung sind Sie Teil einer Branche, in der sich alles um Gesundheit, Pflege und Therapie für erkrankte Menschen dreht. Doch auch in Rehakliniken oder Kureinrichtungen gibt es den menschlichen Faktor: Fehler sind nicht ausgeschlossen. Sie als Betreiber haften bei Unfällen und Schäden infolge von Missgeschicken Ihrer Mitarbeiter sowie bei betrieblichen Mängeln. Deshalb ist es wichtig, dass Sie als Betreiber sich und Ihre Mitarbeiter absichern.
Die Haftpflichtkasse hat für dieses sensible Aufgabenfeld eine eigene Haftpflicht-Versicherung entwickelt.
Wir prüfen, ob Sie haften, leisten Schadenersatz bei begründeten Ansprüchen und wehren unbegründete Ansprüche ab (passiver Rechtsschutz).
Wichtige Leistungen im Überblick:
- Schäden aus Besitz, Betrieb und Benutzung von medizinischen Apparaten, die in der Heilkunde anerkannt sind
- Fachpflegerische Tätigkeiten und Grundpflegebetrieb
- Klinikbesichtigungen und Begehungen durch fremde Personen
- Angestellte Ärzte (Chefärzte nach Vereinbarung)
- Abhandenkommen von Besitz der Klinikbewohner
- Alle betriebs- und branchenüblichen Nebenrisiken, wie etwa Schwimmbäder, Wellness-Einrichtungen, Solarien, Saunen, Kegel-/Bowlingbahnen, Sport-/Fitnesseinrichtungen, Säle, Parkplätze sind mitversichert
- Inklusive Privathaftpflicht für eine(n) Unternehmer(in)
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung für die Unternehmens-Immobilien
- Haftpflichtschutz für Gewässerschäden
- Mietsachschäden
- Umweltschaden-Basisversicherung
Beispiel:
Herr Schuster kommt nach einer Herz-OP zur Nachpflege in die Rehaklinik unseres Versicherungsnehmers Herrn Groß. Bei einer Routineuntersuchung bemerkte ein angestellter Arzt nicht, dass sich im Oberschenkel von Herrn Schuster eine Thrombose gebildet hatte. Erst durch die auftretenden Schmerzen wird eine Krankenschwester aufmerksam und leitet die notwendigen Maßnahmen ein. Der Patient muss notfallbedingt in eine Akutklinik verlegt werden, was zu erheblichen Mehrkosten führt. Die Krankenkasse macht Regressansprüche gegen unseren Versicherungsnehmer geltend. Der Schaden wird der Haftpflichtkasse gemeldet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfen den Schaden daraufhin nach gültiger Sach- und Rechtslage, leisten bei begründeten Ansprüchen Schadenersatz oder wehren unbegründete Ansprüche ab.