Haftpflicht-Versicherung für kurzfristige Veranstaltungen:
Ausgelassen und sorgenfrei feiern
Ob Heimatfest, Frühlingsmarkt, Sommerparty oder festlicher Ball: als Veranstalter wünschen Sie sich für Ihre Gäste gute Laune und ausgelassene Stimmung. Doch gerade, wenn Menschen zum Feiern zusammenkommen, kann auch mal etwas schief gehen.
Mit der passenden Versicherung können sich Organisatoren und Gäste ganz aufs Feiern konzentrieren.
Mit der Haftpflicht für kurzfristige Veranstaltungen der Haftpflichtkasse ersparen Sie sich im Haftungsfall die finanzielle Ernüchterung am nächsten Morgen. Die Haftpflichtkasse stellt Ihnen für jede Veranstaltung ein individuelles Angebot zusammen.
Dieses Angebot ist abhängig von:
- der Anzahl der Gäste
- der Dauer der Veranstaltung in Tagen.
Wichtige Leistungen im Überblick:
Beitragsfrei:
- Abgabe von Speisen und Getränken
- Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwässer bis 150.000 EUR (Selbstbehalt: 250 EUR je Schadenfall)
- Schlüsselschäden durch Abhandenkommen von fremden Schlüsseln und Codekarten bis 100.000 EUR (Selbstbehalt: 10% mind. 100 EUR, maximal 500 EUR je Schadenfall)
Einschluss gegen Zuschlag möglich:
- Mitversicherung der persönlichen Haftpflicht der Teilnehmer
- Betreiben einer Tribüne
- Abbrennen von Feuerwerken
- Veranstaltung von (Fest-)Umzügen
- Betreiben von Hüpfburgen
Beispiel:
Herr und Frau Fischer sind Mitglieder im Heimatverein und haben die Verantwortung für die Organisation des alljährlichen Heimatfests übernommen. Auf dem Fest stolpert ein Besucher über ein schlecht verlegtes Stromkabel und bricht sich den Knöchel. Als Veranstalter haftet der Heimatverein. Der Schaden wird der Haftpflichtkasse gemeldet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfen den Schaden daraufhin nach gültiger Sach- und Rechtslage, leisten bei begründeten Ansprüchen Schadenersatz oder wehren unbegründete Ansprüche ab.