Haftpflicht-Versicherung für Vereine:
Wenn Teamgeist nichts dem Zufall überlässt!
Mit der Vereinshaftpflicht-Versicherung werden Vereine und ihre Mitglieder vor Schadenersatzansprüchen geschützt, die die private Haftpflicht-Versicherung meist nicht übernimmt. Vor allem bei Personenschäden können hohe Schmerzensgeldforderungen oder Lohnausfallkosten die Folge sein. Hier gilt es, einen Partner an seiner Seite zu haben, der für berechtigte Schadenersatzansprüche eintritt oder unberechtigte Haftungsansprüche abwehrt. Ohne einen Versicherungsschutz für Ihren Verein können aus solchen Schäden Zahlungsansprüche in Höhe von mehreren Tausend Euro entstehen und die Existenz des haftenden Vorstands oder die des gesamten Vereins massiv gefährden.
Wichtige Leistungen der Vereinshaftpflicht-Versicherung:
- Persönliche gesetzliche Haftpflicht der Mitglieder des Vorstandes einschließlich aller übrigen Mitglieder aus der Betätigung im Auftrag und Interesse des Vereins
- Durchführung von vereinsüblichen/satzungsgemäßen oder sonst sich aus dem Vereinszweck ergebenden
- nicht öffentlichen Veranstaltungen
- öffentlichen Veranstaltungen — versichert gilt hierbei die Ausrichtung einer Veranstaltung bis zu einer maximalen Anzahl von 5.000 Besuchern an allen Veranstaltungstagen
- Teilnahme an Veranstaltungen fremder Vereine, Verbände, Organisationen und dergleichen, die im Interesse und/oder im Auftrag des versicherten Vereins erfolgt
Beispiel:
Unser Versicherungsnehmer, ein Kleingartenverein, organisiert und veranstaltet ein Sommerfest. Bei der Veranstaltung stolpert ein Besucher über ein ungesichertes Kabel. Durch den Sturz zieht sich der Besucher eine Kopfwunde zu, die eine weitere Behandlung erforderlich macht. Der Besucher stellt Schadenersatzansprüche gegen den Kleingartenverein. Es entstehen Behandlungskosten und Kosten für die Medikamente. Der Schaden wird der Haftpflichtkasse gemeldet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfen den Schaden daraufhin nach gültiger Sach- und Rechtslage, leisten bei begründeten Ansprüchen Schadenersatz oder wehren unbegründete Ansprüche ab.
Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung
Die Haftpflichtkasse bietet in Kooperation mit der Allcura Versicherungs-AG die Erweiterung der Vereinshaftpflicht-Versicherung um die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung an.
Wichtige Leistungen der
Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung:
- Drittschadendeckung (Ansprüche Dritter gegen den Verein)
- Organzusatzschutz (Innenansprüche gegen Organe)
- Besondere erweiterte Eigenschadendeckung (Versicherungsschutz des Vereins für Schäden in Folge der satzungsgemäßen Tätigkeit seiner Organe bzw. für den Verein tätige Personen bereits bei fährlässigen Verstößen)
- Einheitlicher Versicherungsfall nach Verstoßprinzip
- Organmitglieder können bei der Inanspruchnahme durch den Verein selbstständig Ihre Versicherungsansprüche gegen den Versicherer geltend machen (gilt auch bei Ausscheiden aus dem Vorstand oder Verein)
- 2-fache Maximierung der Versicherungssumme auch für die Organdeckung
- Datenschutzdeckung
- Mitversicherung von erlaubnisfreien Rechtsdienstleistungen nach § 5 RDG
- Keine Anrechnung der Kosten im Versicherungsfall auf die Versicherungssumme bei Ansprüchen
in Deutschland
Beispiele:
Der Vorstand unseres Versicherungsnehmers beantragt fehlerhafte Zuschüsse, wodurch es zu einem Vermögensschaden kommt.
Der Vorstand unseres Versicherungsnehmers bezahlt überhöhte Rechnungen, wodurch es zu einem Vermögensschaden kommt.