Gewässerschadenhaftpflicht:  Wasserdicht abgesichert


In vielen deutschen Haushalten wird immer noch mit Öl geheizt. Als Hauseigentümer mit Öltank sollten Sie sich jedoch darüber im Klaren sein, wie kostspielig Folgen eines Lecks oder eines Fehlers während der Befüllung für das Grundwasser und die Umwelt sein können: bereits ein Liter ausgelaufenes Öl kann bis zu eine Million Liter Wasser schwer verunreinigen und eine aufwändige Sonderbehandlung des verschmutzten Erdreichs erfordern.

Solche Gewässerschäden durch ausgelaufenes Öl sind zwar verhältnismäßig selten, wenn sie aber vorkommen, belastet das nicht nur die Umwelt - für Sie als Hausbesitzer wird es dann schnell sehr teuer.

Vor allem alte Öltanks stellen eine erhöhte Gefahr dar, weil ihre Hüllen anfälliger für Lecks sind. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften kann auch der Grundstückseigentümer im Schadensfall ersatzpflichtig sein, selbst wenn der Hersteller oder ein Installateur den Schaden verursacht hat.

Wichtige Leistungen im Überblick:

  • Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen des GDV
  • Rettungskosten bis zur Deckungssumme
  • Schäden an unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers

 

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Als Hauseigentümer mit Ölheizungen sollten Sie sich unbedingt durch eine Gewässerschadenhaftpflicht schützen.

Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse bietet umfassenden Versicherungsschutz bei Umweltschäden mit einer maximalen Deckungssumme von wahlweise drei, fünf oder zehn Millionen Euro und schützt Sie vor den Risiken, die mit dem Betrieb eines Öltanks verbunden sind.

Beispiel:

Herr Schneider erhält eine Lieferung Heizöl für sein Wohnhaus. Beim Einfüllen in den Tank durch den Lieferanten läuft ein Teil des Öls aus, sickert zunächst in das Grundstück von Herrn Schneider und gelangt anschließend in die Kanalisation. Die zuständige Umweltbehörde entscheidet, dass der kontaminierte Boden abgetragen und gesondert entsorgt werden muss. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 30. 000 Euro, die gegenüber Herrn Schneider als Grundstückseigentümer geltend gemacht werden. Eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung unterstützt ihn dabei, die ihm gegenüber geltend gemachten Ansprüche zu prüfen und erforderlichenfalls zu regulieren.

Deckungsübersicht 
Gewässerschadenhaftpflicht


Deckungsübersicht Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung

  • Batterietanks gelten als ein Tank
  • Deckungssumme alternativ 3, 5 oder 10 Mio. € wählbar pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen des GDV
  • Mitversicherte Personen
    • vom Versicherungsnehmer per Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragte Personen
  • Rettungskosten bis zur Deckungssumme
  • Schäden an unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers