Tierhalterhaftpflicht für Hund und Pferd: Wenn Freundschaft tierisch guttut!
Egal ob Pferd oder Hund, unsere vierbeinigen Weggefährten sind treue Freunde und zuverlässige Seelentröster. Dank ihnen sind wir ausgeglichener, gesünder und glücklicher. Kurzum: Sie machen unser Leben doppelt so schön. Daran können auch kleine Missgeschicke nichts ändern. Die entspannten Stunden beim Ausritt oder Herumtollen sollen Sie unbeschwert genießen. Deshalb kümmern wir uns – falls doch mal etwas passieren sollte – um die finanziellen Folgen. Denn auch wenn Sie keine Schuld trifft, müssen Sie sich für Ihr Pferd oder Ihren Hund verantworten.
Wenn jemand von Ihnen Schadenersatz fordert, stehen wir Ihnen zur Seite. Ist die Forderung berechtigt, leisten wir Schadenersatz. Ist sie unberechtigt, wehren wir die Ansprüche gegen Sie ab. Notfalls auch vor Gericht. Unser Schutz erstreckt sich auf alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Wichtige Leistungen im Überblick:
- Ausfalldeckung ohne Mindestschadenhöhe
- Rechtsschutz zur Ausfalldeckung
- Rechtsschutz zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung
- Besitz und Gebrauch von nichtversicherungspflichtigen Tiertransportanhängern
- Erweiterte Vorsorge Mehr
Beispiel:
Es klingelt an der Haustür. Als Sie öffnen, stürmt Ihr Hund nach draußen und bringt einen vorbeifahrenden Radfahrer zu Fall. Dieser bricht sich bei dem Sturz das Handgelenk und macht Ihnen gegenüber als Halter des Hundes nicht nur die Kosten für sein beschädigtes Fahrrad, sondern auch Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend. Darüber hinaus verlangt die Krankenkasse des Verletzten die Erstattung der Behandlungskosten. Die Haftpflichtkasse prüft die Ihnen gegenüber erhobenen Forderungen und reguliert die berechtigten Ansprüche.
Rundumschutz für Reit- und Fahrfreunde mit der Pferdehaftpflichtversicherung
Um mit ihrem Pferd auf die nahegelegenen Felder zu gelangen, muss Frau Krüger für einige Meter eine dicht befahrene Straße entlang reiten. Als mehrere Feuerwehrautos mit Blaulicht und Sirenen an Reiterin und Pferd vorbeirauschen, wird das sonst sehr ruhige Pferd plötzlich nervös. Es macht einige Schritte nach rechts und verursacht mit seinem Huf einen Lackschaden an einem parkenden Auto. Die Haftpflichtkasse prüft die geltend gemachten Fahrzeugreparaturkosten und reguliert die berechtigten Ansprüche des geschädigten Fahrzeughalters für Frau Krüger.
Als Pferdehalter wissen Sie: Das Glück dieser Erde liegt auf dem Rücken der Pferde. Doch auch der vorsichtigste Pferdekenner kann nicht alles vorhersehen. Das verlässlichste Pferd reagiert möglicherweise auf unbekannte Situationen überraschend - es scheut und verletzt einen Passanten, verursacht einen Autounfall oder richtet im Stall einen Schaden an.
Deshalb ist es für jeden Pferdehalter empfehlenswert, sich gegen von seinem Pferd verursachte Schäden mit einer Haftpflichtversicherung abzusichern.
Die Haftpflichtversicherung für Pferde der Haftpflichtkasse schließt alle wichtigen Leistungen ein. Dazu gehören unter anderem:
- Ausfalldeckung ohne Mindestschadenhöhe (inkl. Rechtsschutz zur Ausfalldeckung)
- Schäden an gemieteten Immobilien, Stallungen, Reithallen, Weiden und Pferdetransportanhängern
- Mitversicherung von Reitbeteiligungen und Fremdreitern
- Schäden bei der Teilnahme an Pferderennen, Schauvorführungen und Turnieren
- Beitragsfreie Mitversicherung von Fohlen im 1. Lebensjahr
- Schäden infolge des Gebrauchs von eigenen und fremden Kutschen und Schlitten
- Tierhalter-Rechtsschutz
Mit der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse sind Pferdehalter auf Schritt und Tritt gut geschützt.