Begriffe aus der Versicherungswelt  verständlich erklärt


Von A wie Anbaumöbel bis Z wie Zweitwohnung erklärt die Haftpflichtkasse Begriffe aus der Versicherungswelt. Erfahren Sie im Versicherungslexikon was sich hinter den Begriffen verbirgt und welche Relevanz die jeweiligen Punkte auf den Abschluss Ihrer Versicherung haben.  
Diese Leistungsbeschreibung stellt einen allgemeinen verständlichen Kurzüberblick dar.
Maßgeblich für den Versicherungsschutz ist der Wortlaut der Versicherungsbedingungen. Sie sind jederzeit anforderbar und einsehbar.

  • Privathaftpflicht

    Fachpraktischer Unterricht / Laborarbeiten

    AVB A1-6.15

    In der aktuellen Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse ist die Teilnahme am fachpraktischen Unterricht (z. B. Laborarbeiten) einerFach-, Gesamt- und Hochschule oder Universität eingeschlossen. Mitversichert gilt hierbei die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an Laborgeräten und -maschinen bis maximal 10.000.000 EUR. Wenn es der Versicherungsnehmer wünscht, kann die Höchstersatzleistung erhöht werden.

    Beispiel

    Herr Möller ist Chemiestudent. Während eines Fachpraktikums unterläuft ihm beim Versuchsaufbau ein Fehler. Es kommt zu einer Verpuffung, bei der mehrere Glaskolben zerstört werden. Seine Privathaftpflicht-Versicherung bei der Haftpflichtkasse kommt für berechtigte Schadenersatzansprüche auf.

  • Hausrat

    Fahrräder – Beschädigungen von Fahrrädern in öffentlichen Verkehrsmitteln

    B1.9.

    Schäden an Fahrrädern, die als Reisegepäck bei einer Annahmestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels aufgegeben und beim Transport beschädigt werden, gelten bis zur vereinbarten Versicherungssumme als versichert.

    Beispiel

    Herr Meyer reist mit dem Zug in den Urlaub nach Italien. Da er begeisterter Radfahrer ist und im Urlaub Radtouren machen möchte, gibt er sein Fahrrad bei einer Annahmestelle des Zugunternehmens auf. In Italien angekommen, erhält er sein Fahrrad mit Beschädigungen an Rahmen und Speichen zurück. Herr Meyer kann jedoch aufatmen, da der Schaden von der Haftpflichtkasse übernommen wird.

  • Privathaftpflicht

    Fahrräder – Besitz und Gebrauch

    Als Radfahrer haftet der Versicherungsnehmer für durch ihn verschuldete Unfälle im Straßenverkehr. Die gesetzliche Haftpflicht aus dem Besitz und dem Gebrauch von Fahrrädern und Elektrofahrrädern ist in der aktuellen Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse mitversichert.

    Beispiel

    Frau Lohrmann beabsichtigt, mit dem Fahrrad in eine Straße einzubiegen. Durch Unachtsamkeit bringt sie dabei den nachfolgenden Motorradfahrer zu Fall. Beim Sturz erleidet er schwere Verletzungen im Schulter- und Kniebereich, die letztlich zu einer weitgehenden andauernden Einschränkung seiner Mobilität führen. Um die Forderungen nach Schmerzensgeld und möglicherweise einer Invaliditätsrente kümmert sich die Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse.

  • Hausrat

    Fahrräder – Diebstahl

    C1.1.

    In der Hausrat-Versicherung gilt der > Diebstahl - Einfacher Diebstahl von Fahrrädern (auch E-Bikes und Pedelecs, sofern diese nicht versicherungspflichtig sind) bis zu einer Entschädigung von 10.000 EUR je Versicherungsfall automatisch als integriert. Der Versicherungsschutz gilt rund um die Uhr ohne Einschränkung.

    Beispiel

    Herr Brosche hat sein versichertes Fahrrad ordnungsgemäß an einen Laternenpfahl gekettet und die Nacht bei Freunden verbracht. Am nächsten Morgen will er früh nach Hause, aber sein Fahrrad ist weg. Nur noch die zerstörte Fahrradkette hängt am Laternenpfahl. Er bekommt den Schaden von der Haftpflichtkasse ersetzt.

  • Unfall

    Fahrtveranstaltung

    BBU Unfall Einfach 1. Ziffer 39, 2. Ziffer 28, 3. Ziffer 25

    Im Rahmen der AUB sind Unfälle, die während der Teilnahme an einer Rennveranstaltung mit Motorfahrzeugen zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit stattfinden, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Rennveranstaltungen, bei denen es auf die Einhaltung einer Durchschnittsgeschwindigkeit ankommt (auch hier können teilweise hohe Geschwindigkeiten erforderlich sein), sind im Versicherungsschutz der Unfall Einfach eingeschlossen. Ferner sind Rennveranstaltungen mit Freizeitcharakter auf Kartbahnen in den Produktlinien Unfall Einfach Komplett und Einfach Besser mitversichert.

    Beispiel

    Herr Paul nimmt an einer sogenannten Gleichmäßigkeitsprüfung (GLP) am Nürburgring teil, bei der die Strecke in einer vorgegebenen Zeit möglichst genau gefahren werden muss. Dabei kommt es zu einem schweren Unfall.

  • Privathaftpflicht

    Ferienjob, Berufspraktikum

    AVB A1-6.16

    Die gesetzliche Haftpflicht aus der Teilnahme an Betriebspraktika oder Ferienjobs gilt in der aktuellen Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse mitversichert. Der Ausschluss beruflicher oder betrieblicher Tätigkeiten bleibt bestehen.

    Beispiel

    Die Tochter des Versicherungsnehmers Herr Bach absolviert ein Berufspraktikum. Durch einen Bedienfehler beschädigt Sie eine teure Maschine. Die Privathaftpflicht-Versicherung ihres Vaters bei der Haftpflichtkasse bietet hierfür Deckung.

  • Hausrat

    Feuer

    VHB § 1 Nr. 1 a), § 2 und B1.1.

    Versichert ist der Hausrat auch gegen Feuer. Darunter versteht man die Zerstörung und Beschädigung versicherter Sachen durch Brand, Blitzschlag mit > Überspannungsschäden, Explosion, Implosion und den Absturz/Anprall von Luftfahrzeugen oder deren Teile und Ladung. Als Brand gilt ein Feuer, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder diesen verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.

    Beispiel

    Frau Anders hat eine neue Anbauküche. Durch einen technischen Defekt gerät ihre Spülmaschine in Brand. Das Feuer greift schnell um sich, die gesamte Küche brennt ab. Ihre Hausrat-Versicherung ersetzt den Schaden.

  • Dienst- und Amtshaftpflicht

    Flurschäden

    AVB A1-1

    Flurschäden sind Schäden, die beispielsweise durch Tiere an Feldern, Weiden, Forsten oder sonstigen landwirtschaftlich oder gartenbaulich genutzten Flächen entstehen. In der THV Einfach Komplett gilt die gesetzliche Haftpflicht wegen Flurschäden mitversichert.

    Beispiel

    Die beiden Pferde des Versicherungsnehmers Runge brechen aus ihrer Koppel aus und beschädigen auf dem Feld eines benachbarten Bauern einen großen Teil der Getreidepflanzen. Der entstandene Schaden ist über die THV Einfach Komplett gedeckt.

  • Privathaftpflicht

    Flüssiggastank

    AVB A1-6.3.1

    In der aktuellen Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse gilt die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von Flüssiggastanks mitversichert.

    Beispiel

    Der Flüssiggastank von Familie Krause explodiert mit einem riesigen Feuerball. Dabei kommt es zu einer Brandausbreitung auf den direkt angrenzenden Wald. Die Gemeinde fordert die Begleichung der Kosten für die Behebung der Waldbrandschäden und die Wiederaufforstung von dem Versicherungsnehmer. Dessen Privathaftpflicht-Versicherung bei der Haftpflichtkasse gewährt Versicherungsschutz.

  • Unfall

    Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- oder Sauerstoffentzug

    BBU Unfall Einfach 1. Ziffer 4, 2. Ziffer. 4, 3. Ziffer 4

    Ob Gesundheitsschäden oder der Tod durch Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- oder Sauerstoffentzug immer den > Unfallbegriff erfüllen, wurde in der Vergangenheit unterschiedlich ausgelegt. Es kann in Einzelfällen strittig sein, ob ein solcher Fall als „plötzlich“ angesehen werden kann. Um auch für solche Fälle Versicherungsschutz zu gewähren, bei denen das Vorliegen eines Unfallbegriffs verneint werden müsste, wurde auch „Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- oder Sauerstoffentzug“ als Unfallursache in den Bedingungen zur Unfall Einfach der Haftpflichtkasse aufgenommen worden.

    Beispiel

    Frau Krause besteigt ohne zusätzlichen Sauerstoff einen Himalayagipfel. Wegen ihres sportlichen Ehrgeizes bricht sie die Gipfelbesteigung nicht ab, obwohl sie wegen des geringen Sauerstoffgehalts körperliche Beeinträchtigungen spürt. Sie kann die Bergtour zwar noch aus eigener Kraft beenden, dennoch entstehen aufgrund des Sauerstoffmangels
    bleibende körperliche Schäden.