Begriffe aus der Versicherungswelt  verständlich erklärt


Von A wie Anbaumöbel bis Z wie Zweitwohnung erklärt die Haftpflichtkasse Begriffe aus der Versicherungswelt. Erfahren Sie im Versicherungslexikon was sich hinter den Begriffen verbirgt und welche Relevanz die jeweiligen Punkte auf den Abschluss Ihrer Versicherung haben.  
Diese Leistungsbeschreibung stellt einen allgemeinen verständlichen Kurzüberblick dar.
Maßgeblich für den Versicherungsschutz ist der Wortlaut der Versicherungsbedingungen. Sie sind jederzeit anforderbar und einsehbar.

  • Tierhalterhaftpflicht

    Haftung des Tierhalters

    § 833, S. 2 BGB

    Die Haftung des Tierhalters ergibt sich aus § 833 BGB und stellt einen Unterfall des Schadenersatzes für unerlaubte Handlung (§§ 823 ff. BGB) dar. Zu unterscheiden ist hierbei, ob es sich um ein sog. „Luxustier“ oder um ein „Nutztier“ handelt. Von einem Luxustier spricht man in Abgrenzung zum Nutztier, wenn es nicht bestimmt ist, dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen (z. B. der privat gehaltene Familienhund oder das Freizeitpferd). Die Haftung des Tierhalters für Luxustiere ist als Gefährdungshaftung gesetzlich normiert (§ 833, S. 1 BGB), d. h., auf ein Verschulden des Tierhalters kommt es nicht an. Der Halter eines Nutztieres kann sich entlasten (§ 833, S. 2 BGB), d. h., bei Nichtverschulden des Tierhalters oder wenn der Schaden auch bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entstanden wäre, entfällt die Ersatzpflicht („vermutetes Verschulden“).

  • Hausrat

    Hagel

    VHB § 1 Nr. 1 d), § 5 Nr. 1, 3, 4 und B1.4.

    Hagel ist definiert als fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern. Als Geltungsbereich für Schäden durch Hagel an > versicherten Sachen gilt das gesamte Grundstück auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.

    Beispiel

    Hagel zerschlägt ein Dachfenster im Haus von Herrn Ehm. Da sein Schlafzimmer direkt unter dem Dach liegt, beschädigt der Hagel sein Bett. Herr Ehm meldet den Schaden seiner Versicherung, die ihn umgehend reguliert.

  • Dienst- und Amtshaftpflicht

    Halten oder Hüten von Diensttieren

    AVB A6-6.9

    Die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Person als Halter oder Hüter von Tieren im Auftrage des Dienstherrn gilt über die Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse mitversichert.

    Beispiel

    Polizeikommisar Michael Saalfeld ist Hundeführer seiner Staffel. Während eines Einsatzes sichert der Herr Saalfeld seinen Hund nicht richtig, so dass dieser mit einem Fahrradfahrer kollidiert. Der Radfahrer stürzt und verletzt sich. Sein Dienstherr reguliert die Ansprüche des Radfahrers und möchte den Schaden von Herr Saalfeld ersetzt haben. Er legt ihm ein grob fahrlässiges Verhalten im Bezug der Sicherung des Hundes zu Last. Die Haftpflichtkasse kümmert sich um die Regressansprüche des Dienstherrn.

  • Privathaftpflicht

    Halten und Hüten gezähmter Kleintiere

    AVB A1-6.9.1

    In der Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse ist das Halten oder Hüten von zahmen Haustieren (z. B. Katzen, Vögeln, Kaninchen), gezähmten Kleintieren (z. B. Frettchen) und Bienen mitversichert. Das Halten von Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren sowie Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, erfordert hingegen weitergehenden Versicherungsschutz, z. B. über eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung.

    Beispiel

    Die Katze von Frau Nordmann steigt durch ein offenes Fenster in die Wohnung des Nachbarn und zerkratzt dort ein teures Ledersofa. Im Rahmen ihrer Privathaftpflicht-Versicherung bei der Haftpflichtkasse ist der Schaden mitversichert.

  • Privathaftpflicht

    Halten von Blinden- und Behindertenbegleithunden

    AVB A1-6.9.2

    Das Halten von Hunden gilt in der Privathaftpflicht-Versicherung für gewöhnlich nicht mitversichert. In der aktuellen Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse gilt allerdings die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Blinden- und Behindertenbegleithunden mitversichert.

    Beispiel 1

    Herr Richter ist blind und zur Bewältigung seiner alltäglichen Wege auf seinen Blindenhund angewiesen. Als dieser, aufgeschreckt durch einen lauten Knall, plötzlich losrennt, verliert Herr Richter das Haltegeschirr aus den Händen. Sein Hund bringt eine Passantin zu Fall, die sich hierbei verletzt. Die Ansprüche der Gestürzten sind im Rahmen der PHV Einfach Gut der Haftpflichtkasse versichert.

    Beispiel 2

    Herr Müller ist von Geburt an blind und wird deshalb regelmäßig von seinem Blindenhund Lucky begleitet. Gemeinsam mit Lucky besucht Herr Müller seinen Nachbarn. Beim gemütlichen Kaffeetrinken macht sich Lucky unbemerkt an dem Wohnzimmerteppich zu schaffen und knabbert diesen an. Die PHV Einfach Gut von Herrn Müller bei der Haftpflichtkasse setzt sich mit dem Nachbarn in Verbindung und kümmert sich um die Regulierung des Schadens.

  • Privathaftpflicht

    Halten von wilden Tieren

    AVB A4-6.9.1

    Ab der Produktlinie PHV Einfach Besser der aktuellen Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse gilt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der erlaubten privaten Haltung von wilden Tieren in seinem Haushalt mitversichert. Hierzu zählen z. B. Spinnen, Skorpione oder Schlangen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass kein Haltungsverbot besteht. Versicherungsschutz besteht nur, soweit es sich nicht um den Ersatz von Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Wiedereinfangen der Tiere handelt. Siehe auch > Aufwendungen für das Wiedereinfangen wilder Tiere.

    Beispiel 1

    Die Bartagamen-Echse des Herrn Burger entwischt aus dem Terrarium und klettert auf ein nebenstehendes Regal. Dort steht eine Vase, welche von der Echse herunter gestoßen wird und beim Aufprall eine Beschädigung im Parkett der Mietwohnung verursacht. Der Schaden ist im Rahmen der PHV Einfach Besser mitversichert.

    Beispiel 2

    Herr Sommer nimmt die Schlange seines Bekannten zur Urlaubspflege bei sich in der Wohnung auf, welche er mit zwei Kommilitonen im Rahmen einer Wohngemeinschaft bewohnt. Die Schlange kann sich aus dem mobilen Terrarium befreien und gelangt in das daneben liegende Zimmer der Mitbewohnerin. Deren dort lebender Hamster wird von der Schlange gefressen. Die PHV Einfach Besser der Haftpflichtkasse kümmert sich darum.

  • Hausrat

    Haushaltsgründung für Kinder

    B1.12.

    Gründen die in der Wohnung des Versicherungsnehmers lebenden Kinder bei Auszug aus der bisherigen gemeinsamen Wohnung einen eigenen Hausstand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, wird eine kostenfreie Vorsorgesumme in Höhe von 25 % der Versicherungssumme zur Verfügung gestellt. Der Versicherungsschutz erlischt ohne weitere Mitteilung ein Jahr nach Umzugsbeginn.

    Beispiel

    Die Tochter von Frau Flügge gründet ihren ersten eigenen Hausstand. Um eine eigene Hausrat-Versicherung hat sie sich noch nicht gekümmert. Vier Monate nach dem Auszug kommt es in der neuen Wohnung der Tochter zu einem Brandschaden. Versicherungsschutz kann über die Hausrat-Versicherung der Mutter, welche bei der Haftpflichtkasse
    besteht, bestätigt werden.

  • Hausrat

    Haustiere

    VHB § 6 Nr. 2 ci)

    Grundsätzlich gelten privat gehaltene Tiere in der Hausrat-Versicherung zu den > versicherten Sachen. Hierzu zählen aber nur Tiere, die regelmäßig artgerecht in der Wohnung gehalten werden wie z. B. Hunde, Katzen, Fische und Vögel.

    Beispiel

    Bei einem > Diebstahl – Einbruchdiebstahl wird der teure Papagei von Herrn Hermann entwendet. Der Wert des nicht mehr auffindbaren Vogels wird ihm durch die Hausrat-Versicherung ersetzt.

  • Privathaftpflicht

    Heizöltank – Gewässerschadenhaftpflicht

    AVB A2-1.1

    Der zum selbst genutzten Wohnobjekt (Postanschrift = private Anschrift des Versicherungsnehmers) gehörende Heizöltank mit unbegrenztem Fassungsvermögen gilt in der aktuellen Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse mitversichert. Heizöltanks unterliegen der Gefährdungshaftung gemäß § 89 WHG (alt: § 22 WHG).

    Beispiel 1

    Der Heizöltank im Haus der Familie Bergmann wird undicht. Das auslaufende Heizöl droht das Grundwasser zu verseuchen. Die Aufwendungen zur Abwendung des Schadens werden im Rahmen der „vorgezogenen Rettungskosten“ von der Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse ersetzt.

    Beispiel 2

    Der Heizöltank im Haus von Herrn Schwab ist leck. Als er es bemerkt, handelt er sofort. Trotzdem kann er einen Gewässerschaden nicht abwenden. Herr Schwab hat Versicherungsschutz im Rahmen der Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse für seine gesetzliche Haftpflicht aus diesem Gewässerschaden.

  • Unfall

    Helmklausel

    BBU Unfall Einfach 1. Ziffer 18

    Das Tragen eines Helms kann bei vielen Sportarten schwerwiegende Verletzungen durch Unfälle abwenden. Hierzu zählen Sporten wie Skifahren, Fahrradfahren, Skaten, Inlinern oder Reiten. Sollte es bei sportlichen Aktivitäten trotzdem zu einer unfallbedingten Kopfverletzung kommen, erhöht die Haftpflichtkasse über den Unfallschutz Einfach Komplett die versicherte Grundsumme für die Invaliditätsleistung um 25 % (max. 100.000 EUR), wenn zum Unfallzeitpunkt nachweislich ein handelsüblicher geeigneter Helm getragen wurde.