Begriffe aus der Versicherungswelt  verständlich erklärt


Von A wie Anbaumöbel bis Z wie Zweitwohnung erklärt die Haftpflichtkasse Begriffe aus der Versicherungswelt. Erfahren Sie im Versicherungslexikon was sich hinter den Begriffen verbirgt und welche Relevanz die jeweiligen Punkte auf den Abschluss Ihrer Versicherung haben.  
Diese Leistungsbeschreibung stellt einen allgemeinen verständlichen Kurzüberblick dar.
Maßgeblich für den Versicherungsschutz ist der Wortlaut der Versicherungsbedingungen. Sie sind jederzeit anforderbar und einsehbar.

  • Unfall

    Oberschenkelhalsfraktur, Armfraktur

    BBU Unfall Einfach 1. Ziffer 15, 2. Ziffer II.1.2, 3. Ziffer II.1.2

    Versichert gelten im Unfallschutz Einfach Komplett auch Gesundheitsschäden durch eine Oberschenkelhals- oder Armfraktur, auch wenn diese Frakturen nicht durch ein Unfallereignis zurückzuführen sind.

    Nach den Produktlinien Einfach Besser und Einfach Gut gilt die Oberschenkelhalsfraktur – unabhängig von einem Unfallereignis – auch für Personen ab 65 Jahre versichert.

  • Privathaftpflicht

    Opferhilfe

    AVB A5-6.32

    In der Produktlinie PHV Einfach Komplett der aktuellen Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse gilt:

    Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass eine versicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung

    > Opfer einer Gewalttat nach § 1 Absatz 1 und 2 des Opferentschädigungsgesetzes geworden ist und

    > dadurch eine körperliche (nicht psychische) Schädigung erlitten hat und

    > der Täter nicht ermittelt werden konnte.

    Leistungen nach den Bestimmungen des Opferentschädigungsgesetzes kann beanspruchen, wer durch eine vorsätzliche rechtswidrige Gewalttat eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat. Anspruch auf Leistungen hat auch, wer einen Gesundheitsschaden bei der rechtmäßigen Abwehr einer Gewalttat erlitten hat. Der Versicherer leistet den Betrag, der sich aus der Kapitalisierung der bewilligten Leistungen gemäß den §§ 30 bis 34 des Bundesversorgungsgesetzes für den Zeitraum von 3 Jahren ergibt, höchstens jedoch 50.000 EUR.

    Beispiel

    Der freiberuflich tätige Pianist und Klavierlehrer Herr Held beobachtet zufällig, dass seine Klavierschülerin an der Bushaltestelle von einer Gruppe Jugendlicher beleidigt und angegriffen wird. Er eilt ihr sofort zur Hilfe und kann die Angreifer vertreiben. Leider wird er dabei von einem der Angreifer mit einem Tritt schwer an der rechten Hand verletzt. Auf Grund dieser Verletzung kann Herr Held mehrere Wochen nicht Klavier spielen und muss Konzerte absagen. Hierdurch entsteht ihm ein erheblicher Verdienstausfallschaden. Da die Täter nicht ermittelt werden können, erhält Herr Held nur Leistungen nach den Bestimmungen des Opferentschädigungsgesetzes, unter anderem eine Beschädigtenrente gemäß den §§ 30-34 des Bundesversorgungsgesetzes. Hier übernimmt die PHV Einfach Komplett der Haftpflichtkasse zusätzlich zu den Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz den Betrag, der sich aus der Kapitalisierung der gemäß den §§ 30-34 des Bundesversorgungsgesetzes bewilligten Leistungen für den Zeitraum
    von drei Jahren ergibt, maximal 50.000 EUR. Mit diesem Betrag kann Herr Held seinen Verdienstausfallschaden ausgleichen.