Begriffe aus der Versicherungswelt  verständlich erklärt


Von A wie Anbaumöbel bis Z wie Zweitwohnung erklärt die Haftpflichtkasse Begriffe aus der Versicherungswelt. Erfahren Sie im Versicherungslexikon was sich hinter den Begriffen verbirgt und welche Relevanz die jeweiligen Punkte auf den Abschluss Ihrer Versicherung haben.  
Diese Leistungsbeschreibung stellt einen allgemeinen verständlichen Kurzüberblick dar.
Maßgeblich für den Versicherungsschutz ist der Wortlaut der Versicherungsbedingungen. Sie sind jederzeit anforderbar und einsehbar.

  • Dienst- und Amtshaftpflicht

    Kassenfehlbeträge

    AVB A6-6.12.5

    Die Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse bietet Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Person im Zusammenhang mit Kassenfehlbeträgen bis zu einer Höhe von 3.000 EUR je Schadenfall.

    Beispiel 1

    Lehrer Alfons Knörz sammelt die Beiträge für die Klassenfahrt bei seinen Schülern ein. Als er die Rechnung begleichen will, stellt er fest, dass 500 EUR fehlen. Im Rahmen der Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse besteht Versicherungsschutz für Kassenfehlbeträge bis 3.000 EUR.

    Beispiel 2

    Die Verwaltungsangestellte Isolde Früh, begleicht die Rechnung für die Bewirtung des Gemeinderates bei einer Sitzung. Aus Versehen überweist Sie an das Unternehmen 1000 EUR statt 100 EUR. Der überzahlte Betrag kann nicht zurückverlangt werden. Im Rahmen der Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse besteht
    Versicherungsschutz für Kassenfehlbeträge bis 3.000 EUR.

  • Privathaftpflicht

    Kautionszahlungen im Ausland

    AVB A1-6.22

    Wenn der Versicherungsnehmer aufgrund behördlicher Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen zu hinterlegen hat, stellt die Haftpflichtkasse den erforderlichen Betrag bis zur Höhe von 100.000 EUR zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass es sich um einen mitversicherten > Auslandsaufenthalt handelt und der Schaden im Umfang dieses Vertrages mitversichert ist. Wenn es der Versicherungsnehmer wünscht, kann die Höchstersatzleistung erhöht werden.

    Beispiel

    Herr Mandel wird im Urlaub als Radfahrer in einen Verkehrsunfall verwickelt. Die Heimreise wird ihm nur durch die Hinterlegung einer Kaution gestattet. Die Haftpflichtkasse stellt ihm als Versicherungsnehmer den erforderlichen
    Betrag zur Verfügung.

  • Tierhalterhaftpflicht

    Kautionszahlungen im Ausland

    AVB A1-6.5

    Wenn der Versicherungsnehmer aufgrund behördlicher Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen zu hinterlegen hat, stellt die Haftpflichtkasse den erforderlichen Betrag bis zur Höhe von 100.000 EUR zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass es sich um einen mitversicherten > Auslandsaufenthalt handelt und der Schaden im Umfang dieses Vertrages mitversichert ist.

    Beispiel

    Herr Meiers Hund beißt im Urlaub einem Hotelangestellten ins Bein. Die Heimreise wird ihm nur bei Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 10.000 EUR gestattet. Die Haftpflichtkasse stellt ihm diesen erforderlichen Betrag zur Verfügung.

  • Hausrat

    Kfz – Diebstahl aus Kfz

    B1.2.6

    Werden > versicherte Sachen (außer > Wertsachen und fremdes Eigentum) aus einem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeugs, Anhängers oder einer auf dem Kraftfahrzeug montierten verschlossenen Dachbox gestohlen, besteht weltweiter Versicherungsschutz bis zu 2 % der Versicherungssumme. Der Versicherungsschutz gilt rund um die Uhr ohne Einschränkung.

    Beispiel

    Frau Naumann befindet sich im Urlaub in Australien. Um Land und Leute besser kennen zu lernen mietet sie sich vor Ort ein Auto. Nach einem Urlaubstag mit vielen neuen und schönen Eindrücken, stellt sie Ihr Fahrzeug um 23.00 Uhr am Straßenrand ab und geht die letzten paar Meter zu Fuß zu Ihrer Unterkunft. Am nächsten Morgen hatte sie einen
    Tagesauflug mit dem Auto geplant, so dass sie bereits um 5.30 Uhr zu Ihrem Auto zurückkehrt. Sie muss feststellen, dass der verschlossene Kofferraum aufgebrochen und daraus Ihre Kamera gestohlen wurde. Sie zeigt den Diebstahl sofort bei der Polizei an. Der Schaden wird durch die Haftpflichtkasse ersetzt.

  • Privathaftpflicht

    Kitesport

    AVB A1-6.13

    In der aktuellen Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse gilt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Besitz und der Verwendung von Kitesport-Geräten (z. B. Kite-Drachen, -Boards, Buggys) bedingungsgemäß mitversichert.

    Beispiel

    Beim Kite-Boarden verliert der ungeübte Herr Unger die Gewalt über sein Sportgerät und kollidiert mit einem Strandspaziergänger. Dieser wird dabei erheblich verletzt und fordert Schadenersatz von Herrn Unger. Um die Schadenregulierung kümmert sich seine Privathaftpflicht-Versicherung bei der Haftpflichtkasse.

  • Privathaftpflicht

    Kleingebinde – Gewässerschadenhaftpflicht

    AVB A2-1.1

    Gewässergefährdende Stoffe in Kleingebinden bis 100 l/kg je Einzelgebinde und mit einem Gesamtfassungsvermögen bis 1.000 l/kg (z. B. Farbdosen, Kanister) sind im Rahmen der Privathaftpflicht ebenfalls mitversichert.

    Beispiel

    In seiner Garage hat Herr Pohl mehrere angebrochene Farbeimer übereinander gestapelt gelagert. Einen davon hat er nach Gebrauch anscheinend nicht richtig verschlossen. Dieser Eimer kippt zufällig um und bleibt tagelang unbemerkt liegen. Die Lackfarbe kann so ins Erdreich sickern. Die Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse von Herrn Pohl kümmert sich um den Schaden.

  • Tierhalterhaftpflicht

    Kleingebinde – Gewässerschadenhaftpflicht

    AVB A2

    Gewässergefährdende Stoffe in Kleingebinden bis 100 l/kg je Einzelgebinde und mit einem Gesamtfassungsvermögen bis 1.000 l/kg (z. B. Farbdosen, Kanister) sind im Rahmen der THV Einfach Komplett ebenfalls mitversichert.

    Beispiel

    In seiner Garage hat Herr Pohl mehrere angebrochene Farbeimer übereinander gestapelt gelagert. Der Hund von Herrn Pohl stößt diese um. Die dadurch austretende Lackfarbe kann so ins Erdreich sickern. Die THV Einfach Komplett von Herrn Pohl kümmert sich um den Schaden.

  • Unfall

    Komageld

    BBU Unfall Einfach 1. Ziffer 23, 2. Ziffer 16, 3. Ziffer 15

    > Krankenhaustagegeld und > Genesungsgeld werden lediglich unter bestimmten Voraussetzungen geleistet, die für einen Komapatienten nicht immer zutreffen. Um auch für den komabedingten Aufenthalt in einer entsprechenden Einrichtung eine den oben genannten Leistungen ähnliche Zahlung erbringen zu können, wurde bei der Unfall Einfach das Komageld eingeführt.

    Beispiele

    Herr Grimm erleidet durch einen Unfall eine schwere Hirnschädigung und liegt seitdem im Koma. Nach einer akutmedizinischen Behandlung in einem Krankenhaus wird er nach drei Monaten in eine entsprechende Klinik aufgenommen, die sich auf die Versorgung von Komapatienten spezialisiert hat. Für die Zeit der akutmedizinischen Behandlung zahlt die Unfall-Versicherung Krankenhaustagegeld. Für die Zeit nach der akutmedizinischen Behandlung Komageld für mind. 12 Wochen. Genesungsgeld ist noch nicht fällig geworden.

  • Unfall

    Kosmetische Operationen und Zahnersatz

    AUB 2014 Ziffer 2.7, BBU Unfall Einfach 1. Ziffer 26, 2. Ziffer 18, 3. Ziffer 17

    Bei manchen Unfallverletzungen, besonders im Gesicht, können entstellende Narben zurückbleiben. Da Narben in aller Regel die körperliche Leistungsfähigkeit nicht beeinträchtigen, kann aus der Invaliditätssumme keine Leistung hierfür erbracht werden. Damit der Versicherte eine unfallbedingte Beeinträchtigung seines äußeren Erscheinungsbildes beheben lassen kann, ist der Kostenersatz für kosmetische Operationen mitversichert. Aufgrund verschiedener Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung werden für Zahnersatz nicht mehr die vollen Kosten übernommen. Um den Kunden hier zu schützen, sind im Rahmen der kosmetischen Operationen auch Kosten für Zahnbehandlung und Zahnersatz natürlicher Zähne über den Versicherungsschutz der Unfall Einfach mitversichert.

    Beispiel

    Herrn Roths Tochter stürzt mit dem Fahrrad und schlägt sich dabei die Schneidezähne aus. Die kostenaufwendige Zahnbehandlung wird von der Krankenkasse nur im Rahmen der dort festgelegten Höchstbeträge erstattet. Den Restbetrag übernimmt die Unfall Einfach bis zum vereinbarten Betrag.

  • Privathaftpflicht

    Kosten / Prozesskosten

    AVB A1-5.4 / A1-5.5

    Grundsätzlich werden Kosten nicht auf die Versicherungssumme angerechnet. Übersteigen allerdings die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, trägt der Versicherer die Prozesskosten anteilig im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe der Haftpflichtansprüche.

    Beispiel 1

    Herr Schneier verursacht mit dem Fahrrad einen schweren Verkehrsunfall. Berechtigte Haftpflichtansprüche: insgesamt 2,5 Mio. EUR bei einer vereinbarten Versicherungssumme von 3 Mio. EUR. Die hohen Kosten in Höhe von insgesamt 850.000 EUR werden in voller Höhe übernommen.

    Beispiel 2

    Herr Billerbeck verursacht mit dem Fahrrad einen schweren Verkehrsunfall. Berechtigte Haftpflichtansprüche: insgesamt 6 Mio. EUR bei einer vereinbarten Versicherungssumme von 3 Mio. EUR. Die Prozesskosten in Höhe von insgesamt 600.000 EUR werden in diesem Fall anteilig in Höhe von 300.000 EUR übernommen.