Begriffe aus der Versicherungswelt  verständlich erklärt


Von A wie Anbaumöbel bis Z wie Zweitwohnung erklärt die Haftpflichtkasse Begriffe aus der Versicherungswelt. Erfahren Sie im Versicherungslexikon was sich hinter den Begriffen verbirgt und welche Relevanz die jeweiligen Punkte auf den Abschluss Ihrer Versicherung haben.  
Diese Leistungsbeschreibung stellt einen allgemeinen verständlichen Kurzüberblick dar.
Maßgeblich für den Versicherungsschutz ist der Wortlaut der Versicherungsbedingungen. Sie sind jederzeit anforderbar und einsehbar.

  • Privathaftpflicht

    Immobilienbesitz

    AVB A1-6.3 / A4-6.3 / A5-6.3

    Die aktuelle Privathaftpflicht-Versicherung Einfach Gut der Haftpflichtkasse umfasst auch die Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber (z. B. Mieter, Eigentümer)

    > einer oder mehrerer Wohnungen innerhalb Europas (bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer)
    > eines Einfamilienhauses im Inland
    > einer oder mehrerer Ferienwohnungen, eines Ferien- oder Wochenendhauses in Europa
    > unbebauter Grundstücke bis zu einer Gesamtfläche von 10.000 qm (inklusive der Verpachtung)

    Erweiterung Einfach Besser:
    > unbebauter Grundstücke bis zu einer Gesamtfläche von 20.000 qm + 20 qm Gebäude (inklusive der Verpachtung)

    Erweiterung Einfach Komplett:
    > bis zu zwei Einfamilienhäuser im Inland

    Beispiel 1

    Der nicht fachmännisch befestigte Blumenkasten auf dem Balkon von Frau Hofmann löst sich vom Geländer und beschädigt ein darunter geparktes Auto. Ihre Privathaftpflicht-Versicherung bei der Haftpflichtkasse begleicht den Schaden.

    Beispiel 2

    Herr Paul ist Mieter eines Einfamilienhauses. Per Mietvertrag wurde ihm auch die Streu- und Reinigungspflicht übertragen. Eines Morgens wird er durch einen Nachbarn unsanft geweckt, der auf dem Glatteis vor dem Haus gestürzt ist und sich dabei verletzt hat. Die Krankenkasse des Geschädigten fordert Regress von Herrn Paul, da er seiner
    Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Er muss, dank seiner Privathaftpflicht-Versicherung bei der Haftpflichtkasse, nicht selbst für die entstehenden Kosten aufkommen.

    Beispiel 3

    Einige der von Herrn Mai in der von ihm vermieteten Einliegerwohnung angebrachten Deckenplatten fallen herunter. Sie verletzen den Mieter und beschädigen außerdem einen Glastisch und den Fernseher des Mieters. Die Privathaftpflicht-Versicherung von Herrn Mai bei der Haftpflichtkasse kümmert sich um die Ansprüche des geschädigten Mieters.

  • Unfall

    Infektionsklausel

    BBU Unfall Einfach 1. Ziffer 43, 2. Ziffer 31

    Durch die Infektionsklausel unter den Produktlinien Einfach Komplett und Einfach Besser fallen sämtliche Infektionen unter den Versicherungsschutz, die dadurch entstanden sind, dass Krankheitserreger durch eine Beschädigung der Haut gelangt sind. Dabei muss mindestens die oberste Hautschicht durchtrennt sein (z. B. durch Insektenstiche oder -bisse) oder es müssen infektiöse Sekrete durch plötzliches Eindringen in Auge, Mund oder Nase in den Körper gelangt sein. Ferner fallen Infektionen durch Schutzimpfungen unter den Versicherungsschutz. Auch gilt der reine Ausbruch folgender Krankheiten als Unfall: Cholera, Diphtherie, Gürtelrose, Keuchhusten, spinale Kinderlähmung, Masern, Mumps, Pfeiffersches Drüsenfieber, Pocken/Windpocken, Röteln, Scharlach, Tuberkulose, Lepra und Typhus/Paratyphus. Der
    Versicherungsschutz besteht jedoch nur, wenn der Ausbruch der Erkrankung frühestens drei Monate nach Ausstellung des Versicherungsscheins stattfand. Borreliose und Enzephalitis sind typische Erkrankungen, die durch einen Zeckenbiss verursacht werden können. Eingeschlossen sind auch sonstige Infektionen durch geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzung.

    Beispiel

    Frau Berger macht einen Spaziergang durch den Wald. Dabei wird sie von einer Zecke gebissen. Es wird eine Borreliose festgestellt, die aufgrund der Infektionsklausel mitversichert ist.

  • Unfall

    Infektionsklausel für Heilberufe

    BBU Unfall Einfach 1. Ziffer 44

    Unter den Versicherungsschutz der Unfall Einfach Komplett fallen auch Infektionen, wenn sich die versicherte Person in Ausübung ihrer Berufstätigkeit hiermit infiziert.

    Beispiel

    Die Arzthelferin Frau Kloss nimmt einem Patienten Blut ab. Versehentlich greift Sie nach der Blutentnahme auf die Nadel, sticht sich mit dieser in die Hand und infiziert sich mit Hepatitis.

  • Hausrat

    Innovationsgarantie

    B1.18.

    Durch die Innovationsgarantie profitiert der Versicherungsnehmer automatisch von zukünftigen Leistungsverbesserungen der zugrunde liegenden Bedingungen der aktuellen Hausrat-Versicherung, sofern diese ohne Mehrbeitrag erfolgen.

  • Privathaftpflicht

    Innovationsgarantie

    Präambel

    Durch die Innovationsgarantie profitiert der Versicherungsnehmer automatisch von zukünftigen Leistungsverbesserungen der aktuellen Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse, sofern diese ohne Mehrbeitrag erfolgen.

  • Unfall

    Integralfranchise für die Invaliditätsleistung

    BBU Unfall Einfach 4. Klausel 5

    Bei der Integralfranchise handelt es sich um eine Variante der Selbstbeteiligung. Ist die Invaliditätsleistung mit Integralfranchise vereinbart, leisten wir für Unfälle mit schweren Verletzungen und einer hohen verbliebenen Invalidität (über 25 %) so, als sei keine Selbstbeteiligung vereinbart. Bei Unfällen mit geringer Invalidität (25 % und darunter) hingegen, entsteht keine Leistung. Der Vorteil der Invaliditätsleistung mit Integralfranchise besteht darin, dass die Beiträge hierfür deutlich geringer ausfallen, als für eine Invaliditätsleistung ohne Selbstbeteiligung.

    Beispiel 1

    Für Herrn Mönch ist eine Invaliditätsleistung mit Integralfranchise von 100.000 EUR und 500 % Progression vereinbart. Bei einem Sportunfall zieht Herr Mönch sich eine komplizierte Sprunggelenksfraktur zu, welche eine Beeinträchtigung des Beines von 2/5 hinterlässt. Dies ergibt nach der Gliedertaxe “Komfort” einen Invaliditätsgrad von 32 %. Der Invaliditätsgrad liegt über 25 %, eine Leistung erfolgt. Da eine Progression von 500 % vereinbart ist, steigt die Invaliditätsleistung von 32 % auf 46 %. Es werden 46.000 EUR geleistet.

    Beispiel 2

    Herrn Mönch erleidet bei dem Sportunfall statt der Sprunggelenksfraktur einen Kreuzbandriss des Knies, welcher eine Beeinträchtigung des Beines von 1/10 hinterlässt. Dies ergibt nach der Gliedertaxe “Komfort” einen Invaliditätsgrad von 8 %. Durch diese Invalidität sind Herrn Mönch keine Kosten entstanden und durch Anpassung und Muskelaufbau kann die Beeinträchtigung gut kompensiert werden. Da der Invaliditätsgrad unter 25 % liegt, wird hierfür keine Summe ausbezahlt.

  • Unfall

    Invalidität

    AUB 2014 Ziffer 2.1

    Als Invalidität wird eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit bezeichnet. Die Invalidität definiert sich in der privaten Unfall-Versicherung unabhängig vom ausgeübten Beruf der versicherten Person. Maßstab ist eine angenommene durchschnittliche körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit. Die Invalidität wird in Prozent ausgedrückt, dem sogenannten Invaliditätsgrad, der wiederum zusammen mit der Invaliditätssumme die Grundlage für die > Invaliditätsleistung bildet. Der Invaliditätsgrad kann zwischen 0 und 100 % liegen und wird von einem Arzt durch ein Gutachten festgelegt. Gewisse Körperteile sind in der Unfall-Versicherung von vornherein mit einem festen Invaliditätsgrad versehen. Diese Körperteile stehen in der > Gliedertaxe. Andere Körperteile oder Beeinträchtigungen müssen durch ein freies Gutachten beurteilt werden.

    Beispiel

    Herr Thomalla kann nach einem Oberarmbruch das angrenzende Schultergelenk nicht mehr ungehindert bewegen. Sein Arzt stellt eine Beeinträchtigung des gesamten Armes um 1/5 fest. Der Arm ist in der Gliedertaxe Premium Plus mit einem Invaliditätsgrad von 100 % festgelegt. 1/5 aus 100 % ergibt einen Invaliditätsgrad aus diesem Unfall von 20 %. Bei der von ihm gewählten Invaliditätsleistung von 100.000 EUR werden Herrn Thomalla 20.000 EUR von der Haftpflichtkasse ausgezahlt.

  • Unfall

    Invalidität mit Progression

    BBU Unfall Einfach 4. Klausel 2

    Die > Invaliditätsleistung kann neben einer festen Invaliditätssumme auch mit einer progressiven Erhöhung vereinbart werden. Bei einer Invaliditätssumme mit Progression wird zunächst bis zu einem Invaliditätsgrad von 25 % der Prozentsatz aus der vereinbarten Invaliditätssumme gezahlt. Übersteigt der Invaliditätsgrad diese 25 %, wird der Invaliditätsgrad aus dem Mehrfachen der vereinbarten Invaliditätssumme (je nach Progressionsstaffel unterschiedlich)
    ausbezahlt. Dies hat zur Folge, dass die Invaliditätszahlung nicht linear zum Invaliditätsgrad steigt, sondern progressiv, sich also stufenweise erhöht. In den Progressionsstaffeln der Unfall Einfach wird eine Erhöhung der Auszahlung bei einem Invaliditätsgrad über 25 % und bei einem Invaliditätsgrad über 50 % vorgenommen.

    Folgende Progressionsstaffeln werden nach der Unfall Einfach
    angeboten:
    > Invalidität mit 225 % Progression
    > Invalidität mit 225 % Progression Plus
    > Invalidität mit 350 % Progression
    > Invalidität mit 350 % Progression Plus
    > Invalidität mit 500 % Progression
    > Invalidität mit 500 % Progression Plus

    Der genannte Prozentsatz steht für die Erhöhung der vereinbarten
    Invaliditätssumme bei einem Invaliditätsgrad von 100 %, in den „Plus-
    Progressionen“ dagegen bereits ab einem Invaliditätsgrad von 75 %.Die
    vorgenannte „Plus-Progression“ ist in der Produktlinie Unfall Einfach
    Komplett vereinbart.

    Beispiel

    Frau Roh hat mit ihrer Versicherung eine Invaliditätsleistung von 100.000 EUR mit 500 % Progression in der Produktlinie Einfach Besser vereinbart. Durch einen Unfall erleidet sie einen Invaliditätsgrad von 80 %. Die zu zahlende Leistung errechnet sich wie folgt:

    Für den anteiligen Invaliditätsgrad bis 25 % die einfache Invaliditätssumme (100.000 EUR) = 25.000 EUR
    Für den anteiligen Invaliditätsgrad über 25 % bis 50 % die dreifache Summe (300.000 EUR) = 75.000 EUR
    Für den anteiligen Invaliditätsgrad über 50 % die achtfache Summe (800.000 EUR) = 240.000 EUR

    Daraus ergibt sich eine Invaliditätsleistung von insgesamt 340.000 EUR.

  • Unfall

    Invaliditätsleistung

    AUB 2014 Ziffer 2.1

    Die Invaliditätsleistung ist die zentrale Leistungsart in der privaten Unfall-Versicherung. Sie wird fällig, wenn durch einen Unfall eine > Invalidität bestehen bleibt. Grundlage für die Invaliditätsleistung ist die vereinbarte Invaliditätssumme. Sie kann ohne oder mit Progression (> Invalidität mit Progression) vereinbart werden.

  • Unfall

    Invaliditätsleistung – Fristen

    AUB 2014 Ziffer 2.1.1.2, BBU Unfall Einfach 1. Ziffer 16, 2. Ziffer 10, 3. Ziffer 10

    Voraussetzung für den Anspruch auf Invaliditätsleistungen sind drei Fristen: Invaliditätseintritt, ärztliche Feststellung und Geltendmachung. Die Wahrung der Fristen obliegt dem Versicherungsnehmer.