Begriffe aus der Versicherungswelt verständlich erklärt
Von A wie Anbaumöbel bis Z wie Zweitwohnung erklärt die Haftpflichtkasse Begriffe aus der Versicherungswelt. Erfahren Sie im Versicherungslexikon was sich hinter den Begriffen verbirgt und welche Relevanz die jeweiligen Punkte auf den Abschluss Ihrer Versicherung haben.
Diese Leistungsbeschreibung stellt einen allgemeinen verständlichen Kurzüberblick dar.
Maßgeblich für den Versicherungsschutz ist der Wortlaut der Versicherungsbedingungen. Sie sind jederzeit anforderbar und einsehbar.
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Dienst- und Amtshaftpflicht
Lehrer, Hochschullehrer, Erzieher
AVB A6-6.16.1Mitversichert gilt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus seiner dienstlichen Tätigkeit als Lehrer, Hochschullehrer oder Erzieher zusätzlich aus
> der Erteilung von Experimentalunterricht
>Leitung und/oder Beaufsichtigung von Ausflügen oder Reisen für Kinder, Schüler oder Studenten. Dieser Versicherungsschutz besteht auch bei vorübergehendem, weltweitem Auslandsaufenthalt bis zu 12 Monaten.
Beispiel 1
Ein Lehrer unternahm einen Schulausflug mit einer Grundschulklasse ins Senckenberg-Museum in Frankfurt. Während der Lehrer die Tickets kauft toben die Kinder vor dem Museum. Ein Kind gerät auf die Fahrbahn und kollidiert mit einem Radfahrer, der stürzt und sich verletzt. Der Radfahrer verlangt Schmerzensgeld und Verdienstausfall von dem Lehrer - Die HK gewährt Versicherungsschutz und prüft die Ansprüche.
Beispiel 2
Eine Chemielehrerin wollte für ein Experiment im Chemie-Unterricht Brennspiritus in eine vermeintlich leere Porzellanschale nachfüllen. In der Schale befand sich aber noch ein kleiner Rest Spiritus und eine unsichtbare Flamme. Die Spiritusflasche flog deshalb begleitet von einer gewaltigen Stichflamme durch den Raum und verursachte erheblichen Sachschaden, den die Schule von der Lehrerin ersetzen haben wollte. Die HK gewährt Versicherungsschutz und prüft die Ansprüche.
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Tierhalterhaftpflicht
Leinenzwang, Maulkorbzwang, Reiten ohne Sattel
AVB A1-1Die Haftpflichtkasse verzichtet bezüglich des Versicherungsschutzes grundsätzlich auf die Prüfung einer kommunalen Leinen- oder Maulkorbpflicht. Weiterhin ist es für die Frage des Versicherungsschutzes unerheblich, ob das Pferd mit oder ohne Sattel geritten wird. Das Bedingungswerk sieht hierfür keinen Ausschluss vor.
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Privathaftpflicht
Leistungsgarantie für GDV-Musterbedingungen
PräambelDie Haftpflichtkasse garantiert, dass die dieser Privathaftpflicht-Versicherung zugrunde liegenden Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflicht-Versicherung (AVB PHV) ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmer von den durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) empfohlenen Bedingungen – jeweils aktueller Stand – abweichen.
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Tierhalter
Leistungsgarantie für GDV-Musterbedingungen
PräambelDie Haftpflichtkasse garantiert, dass die der THV Einfach Komplett zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Private Hundehalterhaftpflicht- / Pferdehalterhaftpflicht-Versicherung von den durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen – jeweils aktueller Stand – ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer abweichen.
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Hausrat
Leitungswasser
VHB § 1 Nr. 1 c), § 4 und B1.3.Versichert ist Hausrat auch gegen Leitungswasser. Dazu muss Wasser aus der wasserführenden Installation (z. B. Heizungsanlage, Waschmaschine) oder den damit verbundenen Einrichtungen bestimmungswidrig austreten. Auch innerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte Schäden und Bruchschäden an Rohren und wasserführenden Installationen werden ersetzt, sofern diese zum versicherten Hausrat gehören. Bei der Haftpflichtkasse sind sogar Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Wasser aus im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren, sowie Wassersäulen, Zimmerbrunnen, Terrarien, Zisternen oder ähnlichem versichert.
Beispiel
Frau Niewöhner lädt ihre Waschmaschine voll. Nachdem sie diese gestartet hat und es sich vor dem Fernseher bequem gemacht hat, reißt der Schlauch der Waschmaschine und das Wasser fließt durch die ganze Wohnung. Der Schaden, den das austretende Wasser in ihrer Wohnung verursacht, ist versichert.