Begriffe aus der Versicherungswelt  verständlich erklärt


Von A wie Anbaumöbel bis Z wie Zweitwohnung erklärt die Haftpflichtkasse Begriffe aus der Versicherungswelt. Erfahren Sie im Versicherungslexikon was sich hinter den Begriffen verbirgt und welche Relevanz die jeweiligen Punkte auf den Abschluss Ihrer Versicherung haben.  
Diese Leistungsbeschreibung stellt einen allgemeinen verständlichen Kurzüberblick dar.
Maßgeblich für den Versicherungsschutz ist der Wortlaut der Versicherungsbedingungen. Sie sind jederzeit anforderbar und einsehbar.

  • Unfall

    Besserstellungsklausel

    BBU Unfall Einfach Ziffer 63

    Der elementare Vorteil der Besserstellungsklausel besteht darin, dass sich durch den Vertragsabschluss einer Unfallversicherung nach Produktlinie Einfach Komplett keine Leistungsnachteile aus den Bereichen „Erweiterungen des Unfallbegriffs“ sowie „Abänderungen zu den Ausschlüssen“ gegenüber dem Vorvertrag ergeben.

    Sollten die Versicherungsbedingungen des Vorversicherers in den genannten Bereichen demnach einen verbesserten Leistungsumfang gegenüber den Bedingungen des Unfallschutzes Einfach Komplett der Haftpflichtkasse aufweisen, so gelten diese auf Antrag im Leistungsfall.

    Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um den unmittelbaren Vorvertrag bei einem anderen in Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmen handelt, der für mindestens 3 Jahre bestanden hat. Zwischen Ablauf des Vorvertrages und Beginn des Vertrages nach Unfall Einfach Komplett lagen maximal 3 Monate.

    Umfasst sind bessere Regelungen der unter A. Erweiterungen des Unfallbegriffs und D. Abänderung zu den Ausschlüssen in den Bedingungen zur Unfall Einfach Komplett beschriebenen Leistungen. Die beitragsfreien Leistungen, die im Vorvertrag vereinbart waren, werden von der Haftpflichtkasse bis zu einer Gesamthöhe von 25.000 EUR berücksichtigt, wenn diese 

    > im Unfallschutz Einfach Komplett ebenfalls beitragsfrei versichert sind und eine geringere Versicherungssumme vorsehen.

    > als beitragsfreie Leistungsart nach dem Unfallschutz Einfach Komplett nicht enthalten sind und auch nicht beitragspflichtig vereinbart werden können. Die Besserstellungsklausel gilt somit nicht für Leistungsarten, die nur gegen Beitragszahlung vereinbart werden können.

  • Privathaftpflicht

    Betankungsschäden

    AVB A4-6.11.3

    In der aktuellen Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse gilt ab der Produktlinie PHV Einfach Besser die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die an fremden gemieteten Kraftfahrzeugen durch versehentliche Betankung mit für das Fahrzeug nicht geeigneten Kraftstoffen entstehen, bis zu einer Höchstersatzleistung von 10.000 EUR mitversichert Es besteht kein Versicherungsschutz für Fahrzeuge, die dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden. Wenn es der Versicherungsnehmer wünscht, kann die Höchstersatzleistung erhöht werden.

    Beispiel 1

    Herr Müller mietet für einen Tag ein Cabrio an, um damit einen Ausflug zu unternehmen. Als die Tankanzeige im letzten Viertel steht, entscheidet er sich, an der nächsten Tankstelle anzuhalten, um zu tanken. Leider übersieht er hierbei den Hinweis am Tankdeckel, dass das Fahrzeug mit Diesel betankt werden muss und befüllt den Tank stattdessen mit
    Benzin. Bei der anschließenden Weiterfahrt wird der Motor des Wagens beschädigt. Die Kosten für die erforderliche Reparatur in Höhe von 2.350 EUR sind im Rahmen der PHV Einfach Besser mitversichert.

    Beispiel 2

    Herr Meier muss vor der Rückgabe seines übers Wochenende angemieteten Sportwagens den Tank wieder auffüllen. Da er es eilig hat, vergisst er, dass er Super Benzin tanken muss und befüllt in der Hektik den PKW versehentlich mit Dieselkraftstoff. Die Kosten für die notwendige Tankreinigung in Höhe von 1.800 EUR sind im Rahmen der PHV Einfach
    Besser mitversichert.

  • Unfall

    Bewusstseinsstörung

    BBU Unfall Einfach 1. Ziffer 34, 2. Ziffer 23, 3. Ziffer 21

    Unfälle aufgrund von Bewusstseinsstörungen sind im Allgemeinen gemäß den AUB vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. In der Unfall Einfach der Haftpflichtkasse sind Unfälle durch Bewusstseinsstörungen aufgrund von Alkoholkonsum in allen Produktlinien eingeschlossen. Bei Bewusstseinsstörungen, die infolge von Alkoholkonsum beim Lenken von Kraftfahrzeugen vorliegen, gelten unterschiedliche Promillegrenzen, je nach Produktlinie. Bewusstseinsstörungen, die durch die Einnahme von Medikamenten, Verabreichung von KO-Tropfen, Schlaganfall, Herzinfarkt, Herz- und/oder Kreislaufstörungen, Schlafwandel, Einwirkung von Witterungsbedingungen, epileptischen Anfall oder andere Krampfanfälle verursacht werden, sind versicherbar. Im Unfallschutz Einfach Komplett gelten auch Unfälle infolge von Erschrecken, Ohnmachtsanfällen und sonstigen Bewusstseinsstörungen (außer durch Drogeneinfluss) mitversichert.

    Beispiel

    Herr Leinreiter erleidet während einer Autofahrt einen Herzinfarkt. Dadurch verliert er die Kontrolle über sein Fahrzeug. Es kommt von der Fahrbahn ab und prallt gegen einen Baum. Dabei zieht sich der Fahrer erhebliche Verletzungen zu.