Begriffe aus der Versicherungswelt verständlich erklärt
Von A wie Anbaumöbel bis Z wie Zweitwohnung erklärt die Haftpflichtkasse Begriffe aus der Versicherungswelt. Erfahren Sie im Versicherungslexikon was sich hinter den Begriffen verbirgt und welche Relevanz die jeweiligen Punkte auf den Abschluss Ihrer Versicherung haben.
Diese Leistungsbeschreibung stellt einen allgemeinen verständlichen Kurzüberblick dar.
Maßgeblich für den Versicherungsschutz ist der Wortlaut der Versicherungsbedingungen. Sie sind jederzeit anforderbar und einsehbar.
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Unfall
Ertrinken und Ersticken
BBU Unfall Einfach 1. Ziffer 2, 2. Ziffer 2, 3.Ziffer 2Ob der Tod durch Ertrinken oder Ersticken immer den > Unfallbegriff erfüllt, wurde in der Vergangenheit unterschiedlich ausgelegt. Es wurde diskutiert, ob das Ertrinken oder Ersticken als „plötzlich“ angesehen werden kann. Um für einen solchen Fall Klarheit zu schaffen, ist das Ertrinken und Ersticken als Unfallursache in den Bedingungen zur Unfall Einfach der Haftpflichtkasse aufgenommen worden.
Beispiel
Frau Hans erleidet beim Rausschwimmen auf dem Meer einen Krampf im Bein und ertrinkt. Eine vereinbarte Todesfallsumme wird durch die Unfall-Versicherung an die gesetzlichen Erben bzw. die vertraglich festgehaltene bezugsberechtigte Person ausgezahlt.
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Hausrat
Erweiterte Vorsorge inkl. Pro - Aktiver Schadenregulierung
B2.1.Im Schadenfall gelten im Rahmen der Produktlinie Einfach Komplett Leistungen, die im vereinbarten Vertrag nicht eingeschlossen, zum Zeitpunkt des Schadeneintritts jedoch Bestandteil eines anderen Hausrattarifs am deutschen Markt sind, als mitversichert. Im Rahmen der Pro-Aktiven Schadenregulierung recherchiert die Haftpflichtkasse im Schadenfall selbst, ob es einen Anbieter gibt, der für das entsprechende Risiko weitergehenden Versicherungsschutz anbietet. Die Entschädigungsleistung ist je Versicherungsfall auf die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Beispiel
Familie Müller hat sich endlich den Traum vom Eigenheim erfüllt und möchte in dieses so schnell wie möglich einziehen. Um ihr Ziel zu erreichen, beladen sie täglich ihren PKW mit Mobiliar aus der alten Wohnung, um dieses in ihr neues Zuhause zu bringen. Auf der Fahrt dorthin verursachen sie leider einen kleinen Auffahrunfall, bei dem Teile des Mobiliars beschädigt werden. Ein Transportmittelunfall gilt im Rahmen der Hausrat-Versicherung der Haftpflichtkasse als nicht versichert. Da sich Familie Müller bei der Antragsstellung für die Produktlinie Einfach Komplett entschieden hat, prüft die Haftpflichtkasse für die Familie, ob ein Mitbewerber diese Leistung innerhalb seiner Bedingungen versichert.
Sollte dies der Fall sein, wird eine Regulierung nach den Konditionen des Mitbewerbers erfolgen. -
Privathaftpflicht
Erweiterter Vorsorgeschutz (Best-Leistungs-Garantie)
AVB A4-6.30Ab der Produktlinie PHV Einfach Besser der aktuellen Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse, gelten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhaltes (AVB A1-3.1) anderweitig versicherbare Haftungsansprüche, die im Rahmen des vereinbarten Vertrages nicht mitversichert sind, jedoch durch einen anderweitigen Tarif zur privaten Haftpflicht-Versicherung zum Zeitpunkt des Schadeneintrittes eingeschlossen sind, automatisch entsprechend den dortigen Versicherungsbedingungen mitversichert. Voraussetzung hierfür ist, dass die Versicherbarkeit des Versicherungsnehmers durch den anderweitigen Versicherer möglich gewesen wäre, der Tarif für die Allgemeinheit zugänglich und der Versicherer in Deutschland zum Betrieb zugelassen ist.
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Tierhalterhaftpflicht
Erweiterter Vorsorgeschutz (Best-Leistungs-Garantie)
AVB A1-6.8In der aktuellen Tierhalterhaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse, gelten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhaltes (AVB A1-1) anderweitig versicherbare Haftungsansprüche, die im Rahmen des vereinbarten Vertrages nicht mitversichert sind, jedoch durch einen anderweitigen Tarif zur Tierhalterhaftpflicht-Versicherung zum Zeitpunkt des Schadeneintrittes eingeschlossen sind, automatisch entsprechend den dortigen Versicherungsbedingungen mitversichert. Voraussetzung hierfür ist, dass die Versicherbarkeit des Versicherungsnehmers durch den anderweitigen Versicherer möglich gewesen wäre, der Tarif für die Allgemeinheit zugänglich und der Versicherer in Deutschland zum Betrieb zugelassen ist.