Begriffe aus der Versicherungswelt  verständlich erklärt


Von A wie Anbaumöbel bis Z wie Zweitwohnung erklärt die Haftpflichtkasse Begriffe aus der Versicherungswelt. Erfahren Sie im Versicherungslexikon was sich hinter den Begriffen verbirgt und welche Relevanz die jeweiligen Punkte auf den Abschluss Ihrer Versicherung haben.  
Diese Leistungsbeschreibung stellt einen allgemeinen verständlichen Kurzüberblick dar.
Maßgeblich für den Versicherungsschutz ist der Wortlaut der Versicherungsbedingungen. Sie sind jederzeit anforderbar und einsehbar.

  • Unfall

    Sonnenbrand oder Sonnenstich

    BBU Unfall Einfach 1. Ziffer 5, 2. Ziffer 5, 3. Ziffer 5

    Ob ein Sonnenbrand oder ein Sonnenstich immer den > Unfallbegriff erfüllt, wurde in der Vergangenheit unterschiedlich ausgelegt. Es wurde diskutiert, ob ein Sonnenbrand oder Sonnenstich als „plötzlich“ angesehen werden kann. Um für einen solchen Fall Klarheit zu schaffen, wurde der Sonnenbrand bzw. der Sonnenstrich als Unfallursache in den Bedingungen zur Unfall Einfach der Haftpflichtkasse aufgenommen.

    Beispiel

    Herr Roth macht an einem sonnigen Tag im Hochsommer einen Spaziergang auf dem nahegelegenen Berg. An eine Kopfbedeckung hatte er nicht gedacht. Nach ca. 3 Stunden merkt er, dass ihm schwindelig und übel wird. Er stürzt ohne Fremdeinwirkung oder Hindernis auf seinen rechten Arm, wobei er sich eine Ellenbogenfraktur zuzieht.

  • Privathaftpflicht

    Sport

    AVB A1-6.7

    Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für mögliche Schäden im Zusammenhang mit der privaten Ausübung von Sport (ausgenommen Jagd) gilt im Rahmen der aktuellen Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse mitversichert.

    Beispiel 1

    Der Sohn von Herrn Brandner spielt in einem Tennisclub. Während eines Spiels fliegt der Ball weit über das Netz in die Fensterscheibe des Nachbarhauses.

    Beispiel 2

    Frau Nenner fährt Ski. Sie ist dabei recht unerfahren und unsicher. Sie will am Pistenrand anhalten und achtet dabei nicht auf eine andere talabwärts fahrende Skiläuferin. Sie prallt mit ihr zusammen. Die zweite Skifahrerin erleidet erhebliche Verletzungen. Frau Nenners Privat-Haftpflichtversicherung bei der Haftpflichtkasse kümmert sich um die ihr gegenüber geltend gemachten Ansprüche.

  • Hausrat

    Sportgeräte außer Haus

    C1.2.

    Für Sportgeräte > versicherte Sachen wie zum Beispiel Golfausrüstungen oder Reitsättel, die dauernd außerhalb der versicherten Wohnung aufbewahrt werden, bietet die Haftpflichtkasse Versicherungsschutz bis zu einer Entschädigung von 10.000 EUR je Versicherungsfall.

    Beispiel

    Herr Rapp ist passionierter Reiter. Er bewahrt seinen Sattel in einem verschlossenen Spind auf dem Reiterhof auf. Der Spind wird aufgebrochen und der darin befindliche Sattel entwendet. Herr Rapp bekommt seinen Sattel durch die Haftpflichtkasse ersetzt.

  • Unfall

    Strahlenschäden

    BBU Unfall Einfach 1. Ziffer 41, 2. Ziffer 29, 3. Ziffer 26

    Gesundheitsschäden durch Strahlen, wie Röntgenstrahlen, Laserstrahlen, Maserstrahlen, künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen und energiereiche Strahlen mit einer Härte bis 100 Elektronenvolt, sind nach den Bedingungen der Unfall Einfach mitversichert. Lediglich Gesundheitsschäden in Bezug auf Kernenergie sind ausgeschlossen.

    Beispiel

    Herr Horn wird bei einem Clubbesuch durch einen Laserpointer geblendet, bei dem sein rechtes Auge erblindet.

  • Hausrat

    Sturm

    VHB § 1 Nr. 1 d), § 5 Nr. 1, 2, 4 und B1.4.

    Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (mindestens 62 km/h). Der Sturm muss direkt auf die > versicherten Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, einwirken oder Gegenstände auf diese werfen. Kann die Windstärke nicht für den Schadenort festgestellt werden, wird ein Sturmschaden unterstellt, wenn in der Umgebung ebenfalls derartige Schäden festgestellt werden. Darüber hinaus wurde der Geltungsbereich für Schäden durch Sturm an versicherten Sachen von der Haftpflichtkasse auf das Grundstück auf dem sich die versicherte Wohnung befindet erweitert.

    Beispiel

    Da der Sommer kurz bevor steht hat Familie Schütz das Trampolin der Kinder aus dem Keller geholt und im Garten aufgebaut. In der Nacht kommt es zu einem Sturm und das Trampolin wird dadurch beschädigt. Familie Schütz kann aufatmen, weil Sie eine Hausrat-Versicherung bei der Haftpflichtkasse besitzen, so dass dieser Schaden bezahlt wird.

  • Hausrat

    Summen- und Konditionsdifferenzdeckung

    C1.3.

    Die Haftpflichtkasse bietet Ihren Kunden Versicherungsschutz im Rahmen einer beitragsneutralen Summen- und Konditionsdifferenzdeckung bis zu 12 Monaten, sofern bei Antragsstellung noch ein anderweitig auslaufender bzw. bereits gekündigter Versicherungsvertrag besteht.

    Beispiel

    Auf dem Grundstück von Familie Meyer befindet sich ein offener und nicht überdachter Freisitz. Die dafür vorgesehenen Gartenmöbel werden im Winter in der angrenzenden > Garage gelagert. Da der Sommer kurz vor der Tür steht hat Herr Meyer die Gartenmöbel bereits auf dem Freisitz platziert. In der Nacht kommt es zu einem > Sturm der die Gartenmöbel stark beschädigt. Der Schaden wird dem Versicherer gemeldet, jedoch verweigert dieser eine Regulierung, da sich genannte Gegenstände nicht am Versicherungsort befanden und im Rahmen der Außenversicherung > versicherte Sachen nur innerhalb von Gebäuden als abgesichert gelten. Zum Glück haben Sie bereits eine Hausrat-Versicherung bei der Haftpflichtkasse abgeschlossen, die im Rahmen der Gefahr Sturm den Geltungsbereich auf das Grundstück der versicherten Wohnung erweitert hat, so dass eine Regulierung des entstandenen Schadens
    vorgenommen wird.

  • Hausrat

    Summenanpassung

    VHB § 9 Nr. 3

    Die Versicherungssumme wird immer zur Hauptfälligkeit des Vertrages um die Entwicklung des Preisindexes angepasst. Dieser Index wird jährlich vom Statistischen Bundesamt ermittelt und veröffentlicht. Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, dieser Anpassung innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versicherungssumme zu widersprechen.

    Beispiel

    Herr Rudolph hat im Jahr 2000 eine Einrichtung im Wert von 100.000 EUR gekauft. Der heutige Neuwert beläuft sich auf 112.000 EUR. Durch die jährlich erfolgten Summenanpassungen beträgt die Versicherungssumme mittlerweile 115.200 EUR. Somit würde Herr Rudolph im Fall eines Totalschadens die Gesamtsumme von 112.000 EUR erhalten.

  • Privathaftpflicht

    Surfbretter

    AVB A1-6.12.1

    Der Besitz und das Führen von Wassersportfahrzeugen (z. B. privat genutzte eigene oder fremde Schlauch-, Ruder- oder Paddelboote, Surfbretter/Windsurfbretter sowie geliehene Segelboote) gilt im Rahmen der aktuellen Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse mitversichert.

    Beispiel

    Herr Tauber prallt bei einem Wendemanöver beim Windsurfen mit einem anderen Surfer zusammen. Der andere Surfer trägt eine Platzwunde davon und auch das fremde Sportgerät kommt zu Schaden. Der fremde Surfer fordert daraufhin Schmerzensgeld und Schadenersatz. Die Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse von Herrn Tauber bietet hierfür Deckung.