Begriffe aus der Versicherungswelt  verständlich erklärt


Von A wie Anbaumöbel bis Z wie Zweitwohnung erklärt die Haftpflichtkasse Begriffe aus der Versicherungswelt. Erfahren Sie im Versicherungslexikon was sich hinter den Begriffen verbirgt und welche Relevanz die jeweiligen Punkte auf den Abschluss Ihrer Versicherung haben.  
Diese Leistungsbeschreibung stellt einen allgemeinen verständlichen Kurzüberblick dar.
Maßgeblich für den Versicherungsschutz ist der Wortlaut der Versicherungsbedingungen. Sie sind jederzeit anforderbar und einsehbar.

  • Hausrat

    Versicherte Sachen und nicht versicherte Sachen

    VHB § 6 Nr. 1, 2, 4

    Die allgemeinen Bedingungen zur Hausratversicherung (VHB) besagen, dass alle Sachen in der Wohnung des Versicherungsnehmers ungeachtet der Eigentumsverhältnisse (Ausnahme: Sachen von Mietern/Untermietern) als versichert gelten – dazu zählen zum Beispiel auch > Wertsachen, > Anbaumöbel und -küchen, > Haustiere oder > Arbeitsgeräte. Nicht versicherte Sachen wie zum Beispiel Gebäudebestandteile oder Kraftfahrzeuge werden ausdrücklich
    benannt.

    Beispiel

    Herr und Frau Herrmann haben sich vor Jahren ein Wasserbett gekauft. Als sie nach einem Wochenendausflug zurück in ihre Wohnung kommen, müssen sie feststellen, dass ein Wasserspeicher des Betts ausgelaufen ist und das auslaufende Wasser versicherte Hausratgegenstände beschädigt hat. Im Rahmen der Hausratversicherung bekommen die Kunden den entstandenen Schaden an den versicherten Sachen bis zur vereinbarten Versicherungssumme ersetzt.

  • Hausrat

    Versicherungsort

    VHB § 6 Nr. 3

    Nach den allgemeinen Bedingungen zur Hausratversicherung (VHB) gilt als Versicherungsort die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören alle sich auf dem Grundstück befindlichen, privat genutzten Räume (einschließlich: Arbeitszimmer innerhalb der Wohnung), Nebengebäude sowie > Garagen, die ausschließlich der Versicherungsnehmer oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen nutzen. Dazu kommen Balkone, Loggien und unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen, sowie gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume wie Fahrrad-, Wasch- und Trockenkeller oder -böden.

    Beispiel

    Frau Günther lebt in einem Mehrfamilienhaus. Sie nutzt die Möglichkeit, ihre Waschmaschine im verschließbaren Gemeinschaftswaschraum im Keller aufzustellen. Es kommt zu einem Brand, bei dem auch die Waschmaschine von Frau Günther beschädigt wird. Da auch der Gemeinschaftswaschraum zum Versicherungsort zählt, besteht Versicherungsschutz für den entstandenen Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

  • Tierhalter

    Versicherungspflicht

    In immer mehr Bundesländern sieht der Gesetzgeber eine Versicherungspflicht für Hundebesitzer vor. Dabei unterscheiden sich sowohl der Umfang der hiervon erfassten Hunderassen als auch die Anforderungen an Mindestversicherungssummen. Hiervon unabhängig bietet die Tierhalterhaftpflicht-Versicherung THV Einfach Komplett
    der Haftpflichtkasse Versicherungsschutz für alle Hunderassen mit überdurchschnittlich hohen Leistungen weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.

  • Dienst- und Amtshaftpflicht

    Versicherungsschein

    Versicherungsschein oder auch Police wird die Urkunde genannt, die den zustande gekommenen Versicherungsvertrag zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer bezeichnet. Im Versicherungsschein werden die wichtigsten vertraglichen Vereinbarungen (Versichertes Risiko, Versicherungssummen, Tarifvariante etc.) und die dem Vertrag zugrunde liegenden Vertragsbedingungen aufgeführt.

  • Privathaftpflicht

    Versicherungsschein

    Versicherungsschein oder auch Police wird die Urkunde genannt, die den zustande gekommenen Versicherungsvertrag zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer bezeichnet. Im Versicherungsschein werden die wichtigsten vertraglichen Vereinbarungen (Versichertes Risiko, Versicherungssummen, Tarifvariante etc.) und die dem Vertrag zugrunde liegenden Vertragsbedingungen aufgeführt.

  • Tierhalter

    Versicherungsschein

    Als Versicherungsschein oder auch Police wird die Urkunde bezeichnet, die den zustande gekommenen Versicherungsvertrag zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer dokumentiert. Im Versicherungsschein werden die wichtigsten vertraglichen Vereinbarungen (Versichertes Risiko, Versicherungssummen, Tarifvariante etc.) und die dem Vertrag zugrunde liegenden Vertragsbedingungen aufgeführt.

  • Dienst- und Amtshaftpflicht

    Versicherungssumme

    AVB A6-5

    Die vereinbarte Versicherungssumme ist die Höchstgrenze der Leistung im Schadenfall. Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden beträgt 15 Mio. EUR und für > Vermögensschäden 3.000 EUR. Die Versicherungssumme kann für bestimmte mitversicherte Leistungen begrenzt sein.

  • Privathaftpflicht

    Versicherungssumme

    AVB A1-5.1

    Die vereinbarte Versicherungssumme ist die Höchstgrenze der Leistung je Schadenfall. Die pauschale Versicherungssumme gilt zusammen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Bei der Haftpflichtkasse steht die vereinbarte Summe im Jahr auch mehrfach zur Verfügung, ist also nicht in einem Versicherungsjahr maximiert. Die Versicherungssumme kann für bestimmte mitversicherte Leistungen begrenzt sein.

  • Tierhalter

    Versicherungssumme

    AVB A1-5

    Die vereinbarte Versicherungssumme ist die Höchstgrenze der Leistung je Schadenfall. Die pauschale Versicherungssumme gilt zusammen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Bei der Haftpflichtkasse steht die vereinbarte Summe im Jahr auch mehrfach zur Verfügung, ist also nicht in einem Versicherungsjahr maximiert. Die Versicherungssumme kann für bestimmte mitversicherte Leistungen begrenzt sein.

  • Hausrat

    Versicherungswert

    VHB § 9 Nr. 1

    Der Versicherungswert in der Hausratversicherung ist der Wiederbeschaffungspreis am Tag des Schadens von Sachen gleicher Art und Güte (Neuwert). Der Hausrat ist zum Neuwert versichert. Dieser Wert bildet demnach auch die Grundlage der Entschädigung im Schadenfall. Abzüge wegen Alter oder Abnutzung der beschädigten Sachen (Zeitwert) werden nicht vorgenommen.

    Beispiel

    Der vor 5 Jahren von Herrn Bass für 4.000 EUR erworbene Seidenteppich ist durch einen > Leitungswasserschaden nur noch für den Müll geeignet. Ein gleichwertiger Teppich kostet heute 4.700 EUR. Mit diesem Betrag kann Herr Bass als Entschädigung rechnen.